Ärzteschaft

Marburger Bund fordert Reform des Medizinstudiums

  • Mittwoch, 5. August 2015

Berlin – Der Marburger Bund (MB) hat eine umfassende Reform des Medizinstudiums gefordert. In einer von den Bundesministerien für Gesundheit sowie Bildung und Forschung erbetenen Stellungnahme zum „Masterplan Medizinstudium 2020“ nennt die Ärztegewerkschaft als konkrete Maßnahmenvorschläge eine zielgerichtete Auswahl von Studienbewerbern, mindestens zehn Prozent mehr Medizin-Studienplätze, mehr Praxisnähe und die Abschaffung von Teilstudienplätzen.

Studienplatzvergabe zu sehr von der Abiturnote dominiert
Besondere Kritik übt der Verband am Auswahlverfahren zum Studium der Humanmedizin. Ein sachgerechtes Verfahren zur Auswahl geeigneter Bewerber sei durch die Überbetonung der Abiturnote derzeit nicht gewährleistet. Der MB plädiert daher dafür, die beiden Hauptquoten – Abiturnote und Auswahlverfahren der Hochschulen – zusammenzuführen. In dieser neuen Quote sollten die Ergebnisse des Schulabschlusses niedriger als bisher gewichtet und weitere Auswahlkriterien mit entsprechender Aussagekraft, wie beispielsweise Sozialkompetenz und Motivation, stärker und möglichst bundeseinheitlich berücksichtigt werden.

„Um sicherzustellen, dass alternative Kriterien neben der Abiturnote auch tatsächlich berücksichtigt werden, muss das Auswahlverfahren an den einzelnen Universitäten nach einheitlichen Standards, gegebenenfalls mit unterschiedlicher Gewichtung einzelner Kriterien durch die Hochschulen, erfolgen“, forderte der MB in seiner Stellungnahme. So könnten objektivierbare Auswahlgespräche, der Nachweis bestimmter, auch im Ausland erworbener Erfahrungen in Ausbildung und Beruf, Tests zur Studierfähigkeit und Praxistests sowie soziales Engagement entsprechende alternative Auswahlkriterien sein.

Mehr Studienplätze gegen den Ärztemangel
Daneben hält der Ärzteverband eine Erhöhung der Anzahl der Studienplätze um mindestens 10 Prozent sowie deren adäquate Finanzierung für unabdingbar. Nach der Deutschen Einheit hätten durch die zusätzlichen medizinischen Fakultäten in den neuen Bundesländern mindestens 16.000 Studienplätze zur Verfügung stehen müssen, faktisch seien es derzeit etwa 10.000. „Diese restriktive Kapazitätspolitik steht im krassen Widerspruch zur steigenden Nachfrage nach Studienplätzen und zur Versorgungs­situation, die in vielen Regionen bereits von Ärztemangel und einer zunehmenden Alterung der Ärzte in der kurativen Medizin geprägt ist“, heißt es in der Stellungnahme.

Eine besonders „absurde Erscheinung der Kapazitätspolitik“ sieht der MB in Teilstudien­plätze, die Studierende im Los- oder Klageverfahren erhalten haben. Nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (Vorklinik) werde den Studierenden in der Regel eine Fortsetzung des Studiums verwehrt, da der Umfang der Studienplätze im klinischen Abschnitt nach dem geltenden Kapazitätsrecht nicht nach personellen und sachlichen Mitteln, sondern nach Bettenzahlen ermittelt wird. Auch deshalb fordert der Marburger Bund die Abschaffung der willkürlichen Teilung des Medizinstudiums in die zwei Lehreinheiten Vorklinik und Klinik, wie sie bereits in Modellstudiengängen erfolgreich realisiert worden ist.

Neues Kapazitätsrecht, ausreichende Finanzierung notwendig
„Es muss eine neue Methode zur Berechnung geeigneter Kapazitäten entwickelt werden, die sowohl versorgungspolitische Engpässe als auch das Grundrecht der Bewerber auf freie Berufswahl nach Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 3 Grundgesetz berücksichtigt“, so der MB in seiner Stellungnahme. Unterfüttert werden müsse dieses neue Kapazitätsrecht durch die Festlegung einer ausreichenden Finanzierung. Zugleich plädiert der Verband für eine frühzeitige Einbringung praktischer, klinikrelevanter Aspekte in das gesamte Studium an allen Hochschulen und für eine flächendeckende Einrichtung von Lehrstühlen beziehungsweise Instituten oder Abteilungen für Allgemeinmedizin.

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich für eine Reform der Studienplatzvergabe im Fach Medizin ausgesprochen. Sie hat gefordert, neben der Abiturnote weitere Kriterien für das Auswahlverfahren heranzuziehen. Stärker berücksichtigt werden sollen nach Ansicht der BÄK unter anderem psychosoziale Kompetenzen, soziales Engagement und einschlägige Berufserfahrung.

In einer Stellungnahme zum „Masterplan Medizinstudium 2020“ hat sie zudem dafür plädiert, Fakultäten finanziell zu unterstützen, die objektivierbare Assessments auf rechtlich abgesicherter Basis transparent durchführen. So könnten die Universitäten in die Lage versetzt werden, hochwertige Auswahlverfahren durchzuführen und neue Verfahren zu erproben. Für die Assessments sollte es nach Meinung der BÄK bundeseinheitliche Kriterien geben.

hil

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