Gesundheitsausschuss billigt Pflegeberufereform

Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat heute – nach monatelangen Kontroversen – das heftig umstrittene Pflegeberufereformgesetz gebilligt. Für die in den Beratungen noch deutlich veränderte Vorlage stimmten heute die Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Die Opposition votierte gegen den Gesetzentwurf, der morgen im Bundestag beschlossen werden soll. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen monierten unter anderem, dass die notwendige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung noch gar nicht vorliege. Dies sei ein schwerer Mangel.
Ursprünglich vorgesehen war ein durchgängig generalistisches Ausbildungskonzept, das die drei Berufszweige Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege vereinen sollte. Kritiker bemängelten jedoch, damit würde Spezialwissen in der Kinderkranken- und Altenpflege nicht mehr ausreichend vermittelt.
Der nun im Ausschuss verabschiedete Kompromiss sieht eine mindestens zweijährige generalistische Ausbildung vor sowie eine mögliche einjährige „Vertiefung“ in den Bereichen Kinderkranken- und Altenpflege. Künftig sind somit weiterhin differenzierte Abschlüsse möglich in der sogenannten Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege. Der Schwerpunkt liegt jedoch künftig in der Generalistik.
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre und ist für die Auszubildenden künftig kostenlos. Das bislang in manchen Ländern noch erhobene Schulgeld soll entfallen. Voraussetzung für eine Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt wird eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem ein vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.
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