Politik

Klagewelle der Krankenkassen gegen Kliniken in Rheinland-Pfalz

  • Dienstag, 13. November 2018
Justizia-dpa
Justizia-dpa

Trier – Die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz fordern von Krankenhausbetreibern Geld wegen möglicherweise falsch berechneter Behandlungskosten zurück. An den Sozialgerichten sind Medienberichten zufolge Tausende Klagen eingegangen. Seit Anfang des Monats trafen allein in Trier etwa 800 Klagen aus diesem Sachgebiet ein, wie eine Gerichtssprecherin heute sagte.

Die Gesamtzahl aller Verfahren habe sich dort im vergangenen Jahr auf 1.400 belaufen. Auch die Sozialgerichte in Mainz, Koblenz und Speyer bestätigten eine überdurch­schnittliche Anzahl von Eingängen, konnten aber keine Angaben zur Größenordnung machen.

Wie viele Krankenhäuser verklagt werden und um welche Summen es geht, ist noch unklar. Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz konnte die Auswirkungen der Klagewelle heute noch nicht abschätzen. „Für einzelne Krankenhäuser könnten die Rückforderungen der Krankenkassen existenzbedrohend wirken“, teilte eine Sprecherin mit. Man müsse abwarten, ob die Krankenkassen den vollen Betrag oder nur einen Teil der abgerechneten Leistungen zurückfordern.

Auslöser der Klagewelle ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Juni. Demnach müssen Krankenhäuser bei der Behandlung von Schlaganfallpatienten strenge Vorgaben einhalten, darunter ein Zeitlimit für den Transport in eine Spezialklinik, um eine erhöhte Fallpauschale berechnen zu können. Um Geld zurückfordern zu können, mussten die Krankenkassen bis zum 9. November dieses Jahres klagen, wie ein Sprecher des Sozialgerichts Mainz erklärte.

Hintergrund ist, dass die Große Koalition am vergangenen Freitag die bislang vierjährige Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz kurzfristig auf zwei Jahre verkürzt hatte. Dies habe das Ziel, die durch Rückforderungsbegehren der Krankenkassen hervorgerufene Rechtsunsicherheit abzumildern, wie es zur Erklärung heißt. Damit sollten das Verfahren der Abrechnungsprüfung beschleunigt und die Sozialgerichte entlastet werden.

Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sagte, es sei „offenbar“ auf Bundesebene unterschätzt worden, welche Folgen die kurzfristige Neuregelung und insbesondere die sehr kurzfristige Stichtagsregelung in der Praxis habe. Sie hätte sich gewünscht, dass der Bund früher das Gespräch mit Krankenkassen und Krankenhäusern gesucht hätte.

„Beispielsweise hätte eine längere Stichtagsregelung dazu beitragen können, dass Krankenkassen und Krankenhäuser jene Fälle, bei denen nun der Klageweg beschritten wird, in außergerichtlichen Gesprächen und Vereinbarungen hätten lösen können“, sagte sie.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte Ende Oktober angekündigt, man wolle die Folgen eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) zum 1. Januar 2019 korrigieren. Geprüft werden soll auch, ob und wie negative finanzielle Auswirkungen für Krankenhäuser durch ehemalige BSG-Urteile zu Abrechnungsbestimmungen durch gesetzliche Änderungen abgemildert werden können.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung