Politik

Abrechnungsstreit: Bundestag unterstützt Krankenhäuser

  • Dienstag, 13. November 2018
/everythingpossible, stockadobecom
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Berlin – Der Bundestag hat den Krankenhäusern bei Abrechnungsstreitigkeiten mit den Krankenkassen den Rücken gestärkt. In dem jetzt verabschiedeten Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wird dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) die Möglichkeit gegeben, die eigenen Strukturvorgaben bei der neurologischen Komplexbehandlung des Schlaganfalls zu interpretieren. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Juni dieses Jahres, das aus Sicht von Krankenhäusern und Ärzteschaft die Versorgung von Schlaganfall­patienten gefährdet hat.

Vor dem Urteil erhielten die an der Schlaganfallversorgung beteiligten Krankenhäuser eine Vergütung, wenn die Zeit zwischen dem Beginn und dem Ende eines Rettungs­transports 30 Minuten nicht überschritt. Dem Urteil des BSG zufolge beginnt die Frist jedoch bereits mit der Entscheidung des behandelnden Arztes zur Verlegung in eine Neurochirurgie und endet mit der Übergabe an die Ärzte dieser Abteilung.

Eine solche Interpretation der Strukturvorgabe aus dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) würde die wohnortnahe Erreichbarkeit von Schlag­anfalleinheiten unmöglich machen, hatte der Präsident der Deutschen Krankenhaus­gesellschaft (DKG), Gerald Gaß, im September vor Journalisten kritisiert. Denn die Patienten könnten nur noch in Krankenhäusern behandelt werden, die über eine neurologische Abteilung verfügen. Eine Erstbehandlung in Stroke Units wäre dann nicht mehr möglich.

Krankenkassen wollten rückwirkend Erlöse kürzen

Der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes (MB), Rudolf Henke, beschrieb die Situation heute vor Journalisten in Berlin. „Auf der Grundlage der BSG-Entscheidung haben die Krankenkassen damit begonnen, in den vergangenen vier Jahren in Rechnung gestellte Beträge als Falschabrechnungen zu behandeln und die entsprechenden Erlöse von den Krankenhäusern zurückzufordern“, sagte er.

„Ein großer Teil der Krankenkassen hat versucht, die Erlöse für vier Jahre rückwirkend zurückzufordern. Zum Teil haben sie die Beträge mit Beträgen verrechnet, die die Krankenhäuser aktuell in Rechnung gestellt haben.“ Daraus sei ein großer Konflikt entstanden, der etliche 100 Häuser in schwere Bedrängnis bringen könne. Deshalb habe der Gesetzgeber klargestellt, dass das DIMDI die von ihm veröffentlichen Strukturvorgaben interpretieren kann – auch nachträglich.

Verjährungsfrist für Krankenkassen gekürzt

Zudem wird die bislang vierjährige Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen mit dem PpSG auf zwei Jahre verkürzt, „um die durch Rückforderungs­begehren der Krankenkassen hervorgerufene Rechtsunsicherheit abzumildern“, wie es zur Erklärung heißt.

Damit werde zukünftig das Verfahren der Abrechnungsprüfung beschleunigt und die Sozialgerichte entlastet. Zudem würden damit gleich lange Fristen eingeführt. Denn für Krankenhäuser galt bereits eine zweijährige Frist, um Ansprüche auf Zahlungen erbrachter Leistungen geltend zu machen. Die Folge der Verjährungsfrist war allerdings eine Klagewelle der Krankenkassen, wie das Beispiel Rheinland-Pfalz zeigt.

„Die Krankenhäuser bedanken sich ausdrücklich für die Unterstützung der Koalitionsfraktionen zur Abwehr der absolut nicht gerechtfertigten und existenzgefährdenden Rechnungskürzungskampagnen der Kassen“, erklärte DKG-Präsident Gaß nach der Verabschiedung des Gesetzes.

„Dass nunmehr Klarstellungen zu Abrechnungsbestimmungen rückwirkend möglich sind, und dass die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Rechnungskürzungen auf zwei Jahre begrenzt wird, sind wichtige Entscheidungen zur Herstellung von Rechtssicherheit und Gerechtigkeit.“ Massenhaft stattfindende Kürzungen auf der Grundlage höchst fraglicher Neuinterpretationen von Abrechnungsbestimmungen dürfe es rückwirkend nicht geben.

Henke: Abrechnungssystem vereinfachen

„In diesen Tagen gehen viele Briefe in den Kliniken ein, mit denen Krankenkassen bis zu vier Jahre rückwirkend längst abgewickelte Abrechnungen streitig stellen und Verrechnungen mit Forderungen für neu erbrachte Leistungen ankündigen“, so Gaß weiter. „Damit werden den Krankenhäusern in den nächsten Wochen Mittel in Millionenhöhe nicht ausgezahlt. Das hat zum Teil liquiditäts- und existenzbedrohende Auswirkungen.

Vor allem die flächendeckende Schlaganfallversorgung wird von den Krankenkassen mit diesem Vorgehen bewusst torpediert. Das ist ein Angriff auf die eigenen Versicherten.“ Die Krankenkassen offenbarten mit ihren Aktionen ein nicht akzeptables Verständnis für die Wahrnehmung ihres sozialen Auftrages. In Millionenhöhe werden zudem Beitragsmittel für absolut unnötige und aussichtslose Rechtsstreitigkeiten verschwendet.

Henke nahm die Gesetzesänderungen zum Anlass, um das Abrechnungssystem zu kritisieren. „Man kann daran erkennen, wie kompliziert unser Abrechnungssystem geworden ist und wie viel Energie davon aufgefressen wird, diese Regeln korrekt auszulegen“, sagte er. „Ich wünsche mir ein erheblich vereinfachtes Abrechnungssystem.“

fos

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