Änderung bei Transportzeit von Schlaganfallpatienten geplant

Berlin – Die reine Transportzeit eines Schlaganfallpatienten zur Stroke Unit eines Krankenhauses soll künftig nicht länger als 30 Minuten dauern. Das will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit einer Änderung festschreiben. Spahn betonte, man wolle damit die Folgen eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) zum 1. Januar 2019 korrigieren.
Das BSG hatte im Juni dieses Jahres entschieden, dass Krankenhäuser Sonderzulagen für Schlaganfallstationen nur dann erhalten, wenn die Verlegung von Patienten in die Spezialkrankenhäuser vom Moment der Diagnose bis zur Ankunft auf der Station nicht länger als 30 Minuten dauert.
Diese Neudeutung der Abrechnungsbedingungen im Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) durch das BSG war bei Ärzten auf erhebliche Kritik gestoßen. Ärzte und Kliniken kritisierten damals, dass damit die Finanzierung der Stroke Units in Gefahr gerät. Die Deutsche Schlaganfall Hilfe hatte ausgerechnet, dass deshalb 270 Stroke Units im Bestand gefährdet sind.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kündigte nun konkret an, dass die bei der neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls maßgebliche Transportzeit im OPS für 2019 so präzisiert wird, dass es auf die Zeit ankommt, die ein Patient im Transportmittel verbringt. Abweichende Auslegungen hätten damit keine Grundlage mehr, hieß es.
Darüber hinaus will das BMG prüfen, ob und wie negative finanzielle Auswirkungen für Kliniken durch ehemalige BSG-Urteile zu Abrechnungsbestimmungen durch gesetzliche Änderungen abgemildert werden können.
Gerade im ländlichen Raum müssten die Stroke Units in Deutschland erhalten bleiben, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft begrüßte den Vorstoß. Sie regte zugleich an, nachzubessern. So sei bereits heute für viele Stroke Units aufgrund ihres Standortes eine Transportzeit von 30 Minuten „schwierig umsetzbar“.
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