482 Freiwillige für Nachbarschaftshilfe in Sachsen-Anhalt zugelassen

Magdeburg – In Sachsen-Anhalt sind bislang 482 freiwillige Nachbarschaftshelferinnen und -helfer zugelassen worden. Das teilte das Sozialministerium heute mit.
Diese Freiwilligen unterstützen hilfe- und pflegebedürftige Menschen aus ihrem Umfeld und können dafür 125 Euro pro Monat bekommen. Dazu müssen die Helfer unter anderem eine vom Land anerkannte Schulung absolvieren. Diese Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe hatte die Landesregierung im Frühjahr geschaffen – mit der Novellierung der Pflege- und Betreuungsverordnung.
Von den 482 zugelassenen Helfern erwarben nach Ministeriumsangaben 273 die entsprechende Qualifikation über die seit Ende September angebotenen Schulungen der Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA). Weitere Schulungen sind geplant.
Die Teilnehmer erfahren mehr über Rechtliches, Krankheitsbilder, die Kommunikation mit den Bedürftigen und das richtige Verhalten im Notfall. Wer einen entsprechenden Berufsabschluss etwa im Pflegebereich habe, müsse für die Zulassung keine zusätzliche Schulung absolvieren. Den Entlastungsbeitrag von 125 Euro können die Pflegebedürftigen demnach bei der Pflegekasse abrechnen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: