Werbung für Abtreibung: Linke setzt Gesetzentwurf auf
Berlin – Erst vor wenigen Tagen ist eine Ärztin vom Amtsgericht Gießen wegen unerlaubter Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (Paragraf 291a Strafgesetzbuch, StGB) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Linke im Bundestag legte nun einen Gesetzentwurf vor, um das Gesetz zu streichen oder alternativ zu ändern.
Nach Ansicht der Fraktion besteht seit der Reform des Abtreibungsparagrafen 218 im Jahr 1976 „die widersprüchliche Rechtslage, dass Ärztinnen und Ärzte zwar unter den in § 218 StGB geregelten Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, jedoch diese Leistung nicht öffentlich anbieten dürfen“.
Deshalb unternimmt sie nun den Vorstoß, Paragraf 219a ersatzlos zu streichen. „Dadurch wird gewährleistet, dass zukünftig alle Schwangeren den Zugang zu Informationen über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Praxen und Kliniken haben“, heißt es darin.
Alternativ führt die Linke im Entwurf aus, dass im bestehenden Gesetz die Wörter „anbietet, ankündigt“ gestrichen werden. Damit könne deutlich gemacht werden, dass sich das Verbot nur auf anstößige Werbung beziehen könne, nicht aber auf sachliche Informationen über das Leistungsspektrum von Arztpraxen und Kliniken. Damit wäre allerdings keine vollständige Entkriminalisierung von Ärzten und Klinikpersonal erreicht, schreiben die Linken weiter.
Nach Paragraf 219a des StGB macht sich derzeit strafbar, wer „des Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs anbietet.
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