Politik

SPD wirbt für Änderungen im Abtreibungsrecht

  • Freitag, 1. Dezember 2017

Berlin – Die SPD im Bundestag wirbt für eine parteiübergreifende Initiative, um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu lockern. Dies sagte die SPD-Rechts­politikerin Eva Högl dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Ein Vorgehen über Fraktions­grenzen hinweg habe sich schon früher bewährt, zum Beispiel beim Sexual­strafrecht und bei der Frauenquote. Erst kürzlich hatte die Linke einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Im Kern geht es der SPD dem Bericht zufolge um die Abschaffung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche untersagt und damit nach Meinung von Kritikern auch Informationen unterbindet.

Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich im Spiegel dafür ausgesprochen, das gesetzliche Verbot der Werbung für Abtreibung abzuschaffen. Der Paragraf 219a „erschwert Frauen in extremen Notlagen den Zugang zu Informationen“ und sei „ein Relikt aus der NS-Zeit“, erklärte Maas. Er unterstütze deshalb eine entsprechende Initiative der SPD-Bundestagsfraktion. „Die Zeiten, in denen der Staat das Kontrollrecht über die Körper seiner Bürger beansprucht, gehören zum Glück der Vergangenheit an.“

Bundesratsinitiative in Vorbereitung

Maas verwies in seiner Erklärung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der es heißt: „Wenn die Rechtsordnung Wege zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte eröffnet, muss es dem Arzt ohne negative Folgen für ihn möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können.“

Unterdessen bereitet auch Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) laut einem Vorabbericht des Spiegel eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Paragrafen 219a vor. „Der Paragraf erschwert Frauen den Zugang zu Informationen und kriminalisiert die Ärzteschaft“, sagte Behrendt dem Nachrichtenmagazin. Die Initiative soll demnach Anfang kommenden Jahres in die Länderkammer eingebracht werden.

Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Amtsgerichts Gießen von vergangener Woche: Danach muss eine Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche 6.000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung des Staatsanwalts.

dpa/afp

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