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Abtreibungsparagraf abschaffen: Petition zählt 135.000 Unterstützer

  • Dienstag, 5. Dezember 2017
/Gerhard Seybert, stock.adobe.com
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Gießen/Berlin – Die wegen Werbung für Abtreibung verurteilte Ärztin Kristina Hänel (61) aus dem hessischen Gießen hat inzwischen mehr als 135.000 Unterstützer. So viele Menschen haben ihre Online-Petition für ein stärkeres Informationsrecht von Frauen beim Thema Abtreibung bis heute unterzeichnet. Hänel will die Liste nächste Woche vor dem Berliner Reichstagsgebäude an Bundestagsmitglieder übergeben. Die Ärztin teilte dies über ein Unterstützungskomitee mit.

In ihrer Online-Kampagne kritisiert Hänel vor allem den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches (StGB), der nach ihrer Meinung „das Anrecht von Frauen auf sachliche Informationen“ zu Schwangerschaftsabbrüchen einschränkt. Wegen eben dieses Paragrafen hatte die Ärztin selbst kürzlich vor Gericht gestanden: Wegen Werbung für Abtreibung hatte das Gießener Amtsgericht Hänel Ende November zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Der Prozess hatte zu hitzigen Debatten zwischen Unterstützern der Ärztin und Frauenrechtlerinnen auf der einen und entschiedenen Abtreibungsgegner auf der anderen Seite geführt.

Mittlerweile ist auch zwischen den Bundestagsparteien eine Debatte über eine Neuregelung des 219a StGB entbrannt. Während SPD, Linke und Grüne den Paragrafen abschaffen wollen, plädieren FDP und Union für eine gesetzliche Klarstellung. Sie wollen, dass Werbung für Abtreibung weiterhin strafrechtsrelevant bleibt, reine Informationen sollten aber ausgenommen werden.

dpa/may

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