Gesundheitsministerium legt Bundeskabinett Versichertenentlastungsgesetz vor

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bringt den ersten Gesetzentwurf des Hauses in dieser Legislaturperiode am kommenden Mittwoch in das Bundeskabinett ein. Mit dem Versicherten-Entlastungsgesetz (GKV-VEG) soll eine wichtige Forderung aus dem Koalitionsvertrag – der paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge – umgesetzt werden.
Laut dem Kabinettsentwurf, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, bestehe derzeit „das Potential, Versicherte bei den Sozialabgaben zu entlasten“. Neben der paritätischen Finanzierung werden auch die Beiträge für Selbstständige mit geringem Einkommen gesenkt. Außerdem sollen Beitragsschulden aus „ungeklärten Mitgliedschaftverhältnissen bereinigt werden“. Auch gibt es neue Regelungen zum Zugang von Soldatinnen und Soldaten in die Mitgliedschaft der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende der Dienstzeit.
Abschmelzung der Kassenreservern frühestens ab 2020
In dem Kabinettsentwurf findet sich auch weiterhin der in der Koalition strittige Punkt des Abschmelzens von Überschüssen in den Krankenkassen wieder. Dies hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) offenbar ohne Abstimmung mit beiden Parlamentsfraktionen der Regierung in den ersten Entwurf des Gesetztes geschrieben und dafür deutliche Kritik auch aus seiner Fraktion erhalten.
„Es gibt keinen Grund, von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern hohe Zusatzbeiträge zu verlangen, wenn die Rücklagen einer Krankenkasse die notwendigen Höchstreserven übersteigen“, heißt es in der Beschreibung des Gesetzesentwurfs. In der Begründung wird dann noch einmal ausgeführt: „Angesichts der Entwicklung der Überschüsse und Finanzreserven der Krankenkassen und einer erkennbar mangelnden Bereitschaft zahlreicher Krankenkassen, vorhandene Spielräume für Beitragssenkungen im Sinne ihrer Versicherten zu nutzen, sind gesetzliche Maßnahmen nötig.“
Das Gesetz legt einen erlaubten Überschuss von 1,0-fachen durchschnittlichen Monatsausgabe als Rücklage für jede Krankenkasse fest. Wird diese überschritten, sollen überschüssige Mittel sollen in den Gesundheitsfonds abgeführt werden. Bislang lag die Obergrenze für Betriebsmittelreserve und Rücklagen in der Höhe einer 1,5-fachen Monatsreserve. Krankenkassen können binnen drei Haushaltsjahren abbauen.
Allerdings – und dies ist neu und scheint ein Kompromissvorschlag zu sein – soll der Mechanismus erst dann greifen, wenn eine Reform des Morbi-RSA ab dem Jahr 2020 in Kraft getreten ist. „Daher wird diese Verpflichtung erst ab dem 1. Januar 2020 angewendet werden, und nur, wenn bis zum 31. Dezember 2019 eine RSA-Reform erfolgt ist“, heißt es in der Begründung. Damit kündigt das BMG ein weiteres Gesetzesvorhaben an – und hält sich die Option offen, dass die Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates möglicherweise doch nicht für eine Reform genutzt werden können.
Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sollen laut BMG mit acht Milliarden Euro jährlich entlastet werden, allein 6,9 Milliarden Euro entfallen dabei auf die Wiedereinführung der Paritätischen Finanzierung des Zusatzbeitrages. Das Gesetz soll am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden und wird vom Ministerium als „besonders eilbedürftig“ eingestuft und „eine möglichst frühe gesetzgeberische Entscheidung im Jahr 2018 angestrebt.“
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