KVen lehnen Abrechnung nach neuer Coronatestverordnung ab

Berlin – Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sehen sich außer Stande, erbrachte Bürgertestungen nach der heute in Kraft getretenen neuen Coronatestverordnung abzurechnen und die Vergütung auszuzahlen. Darauf weisen die Vorstände der KVen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hin.
Zur Begründung wird in dem Schreiben, welches dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, auf die „neuen, kleinteiligen Anspruchsvoraussetzungen“ und ein damit vorhersehbarer Anstieg von „nicht überprüfbaren Falschabrechnungen“ verwiesen. Vor dem Hintergrund der schon jetzt bestehenden Betrugsproblematik könnten die KVen Bürgertestungen zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen.
Bereits in der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgesehene und von den KVen durchgeführte Abrechnungsprüfung Betrugsfälle nicht verhindern kann.
Laut neuer Testverordnung müssten nun zusätzlich detaillierte Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden, um Anspruch auf einen Bürgertest zu haben und diesen rechtskonform erbringen zu können. Die Prüfung all dieser neuen Vorgaben sei den KVen erst recht nicht möglich, so wird im Schreiben betont.
Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit könne man zudem nicht darauf vertrauen, dass alle Teststellen die Leistungen korrekt erbringen, alle Personen ausreichend über die neuen Anspruchsvoraussetzungen aufklären sowie in diesem Zusammenhang tatsächlich alle erforderlichen Nachweise und Selbsterklärungen prüfen.
Im Ergebnis könnten die KVen nicht verantworten, Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie „nicht ansatzweise“ prüfen können. Dies gelte erst recht vor dem Hintergrund, dass derzeit staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen eine KV wegen der Auszahlung von Finanzmitteln der Testverordnung geführt werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: