Ministerium setzt Vereinbarung nicht um: Abrechnung der Bürgertests erneut vor dem Stopp

Berlin – Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen die Abrechnungen für Coronabürgertests nicht mehr auf Plausibilität überprüfen. Darauf hatten sich Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung vor etwa vier Wochen verständigt. Die Umsetzung steht weiter aus. Die KBV warnt nun, dass die Abrechnung nicht mehr erfolgen kann.
„Da nunmehr im August Abrechnungen der Bürgertestungen eingehen werden, erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass die gegenwärtige Lage vermutlich Auswirkungen auf die Zahlungsflüsse im Hinblick auf die sogenannten Bürgertestungen haben wird“, schreibt die KBV an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Man sehe sich „im Sinne einer ordnungsmäßigen Verwaltung außerstande Auszahlungen vorzunehmen“. Der Brief liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Hintergrund sei, dass das Ministerium bisher die Vereinbarung, die getroffen worden sei, nicht rechtssicher in der Coronatestverordnung umgesetzt habe. Daher könne man bis zur Anpassung durch das Ministerium keine Rechnungen, Abrechnungen und Auszahlungen mehr entgegennehmen oder vornehmen. Darin seien sich KVen und KBV einig. Neue Vorgaben für die KVen werde man erst nach Erlass einer neuen Testverordnung in Kraft setzen.
Der Streit geht auf eine Neufassung der Coronavirus-Testverordnung zurück. Darin war geregelt worden, dass die Tests nicht mehr für alle Bürger kostenfrei sind. Die KBV hatte beklagt, dass die die KVen die Kontrollen über die korrekte Abrechnung der Teststellen nicht mehr erfüllen könnten.
In einem gemeinsamen Schreiben der Vorstände der KVen und der KBV an Lauterbach wiesen sie daraufhin, dass sie sich außer Stande sehen, die Bürgertests abzurechnen und die Vergütung entsprechend auszuzahlen. In Gesprächen gab es dann eine Einigung zwischen dem BMG und der KBV.
Aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hieß es heute auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes, Rechtssicherheit für die Abrechnung der Bürgertest „war und ist gewährleistet“. Die Testverordnung werde kurzfristig angepasst, die Gespräche dazu liefen.
Man erwarte von den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die ihnen rechtlich zugewiesenen Aufgaben als Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrzunehmen, sagte eine Ministeriumssprecherin.
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