Politik

Ministerium setzt Vereinbarung nicht um: Abrechnung der Bürgertests erneut vor dem Stopp

  • Freitag, 29. Juli 2022
/picture alliance, Jörg Carstensen
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Berlin – Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen die Abrechnungen für Coronabürgertests nicht mehr auf Plausibilität überprüfen. Darauf hatten sich Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Kassenärztliche Bundesvereini­gung vor etwa vier Wochen verständigt. Die Umsetzung steht weiter aus. Die KBV warnt nun, dass die Abrechnung nicht mehr erfolgen kann.

„Da nunmehr im August Abrechnungen der Bürgertestungen eingehen werden, erlauben wir uns darauf hinzu­weisen, dass die gegenwärtige Lage vermutlich Auswirkungen auf die Zahlungsflüsse im Hinblick auf die so­genannten Bürgertestungen haben wird“, schreibt die KBV an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Man sehe sich „im Sinne einer ordnungsmäßigen Verwaltung außerstande Auszahlungen vorzuneh­men“. Der Brief liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Hintergrund sei, dass das Ministerium bisher die Vereinbarung, die getroffen worden sei, nicht rechtssicher in der Coronatestverordnung umgesetzt habe. Daher könne man bis zur Anpassung durch das Ministerium keine Rech­nungen, Abrechnungen und Auszahlungen mehr entgegennehmen oder vornehmen. Darin seien sich KVen und KBV einig. Neue Vorgaben für die KVen werde man erst nach Erlass einer neuen Testverordnung in Kraft setzen.

Der Streit geht auf eine Neufassung der Coronavirus-Testverordnung zurück. Darin war geregelt worden, dass die Tests nicht mehr für alle Bürger kostenfrei sind. Die KBV hatte beklagt, dass die die KVen die Kontrollen über die korrekte Abrechnung der Teststellen nicht mehr erfüllen könnten.

In einem gemeinsamen Schreiben der Vorstände der KVen und der KBV an Lauterbach wiesen sie daraufhin, dass sie sich außer Stande sehen, die Bürgertests abzurechnen und die Ver­gütung entsprechend auszuzahlen. In Gesprächen gab es dann eine Einigung zwischen dem BMG und der KBV.

Aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hieß es heute auf Nachfrage des Deutschen Ärzte­blattes, Rechtssicherheit für die Abrechnung der Bürgertest „war und ist gewährleistet“. Die Testverordnung werde kurzfristig angepasst, die Gespräche dazu liefen.

Man erwarte von den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die ihnen rechtlich zugewiesenen Aufgaben als Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrzunehmen, sagte eine Ministeriumssprecherin.

may

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