55 Millionen Euro mehr für Apotheken

Berlin – Das Honorar der Apotheker erhöht sich um knapp 55 Millionen Euro jährlich, weil der Zuschlag zur Förderung des Notdienstes und der Zuschlag bei der Abgabe von speziellen Arzneimitteln wie zum Beispiel von Betäubungsmitteln steigt. Das sieht die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung vor, die gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Mit der Verordnung werde die flächendeckende und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung weiter gestärkt und abgesichert, schrieb Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dazu an die Mitglieder der Unionsfraktion.
Nach der Verordnung steigt der Notdienstzuschlag von 2020 an von 16 auf 21 Cent pro rezeptpflichtigem Arzneimittel, das in der Apotheke abgegeben wird. Bei den dokumentationspflichtigen Arzneimitteln erhöht sich der Zuschlag von 2,91 auf 4,26 Euro pro Abgabe. Das komme vornehmlich den Apotheken in strukturschwachen Regionen zugute, die häufig Notdienste leisten müssten, heißt es dazu in Spahns Brief.
Außerdem regelt die Verordnung, dass der Botendienst künftig grundsätzlich zulässig ist, wenn der Kunde das wünscht. Allerdings darf nur weisungsgebundenes Personal der Apotheke den Botendienst übernehmen. Bei der Lieferung temperaturempfindlicher Medikamente gibt es eine Pflicht zur Temperaturkontrolle. Darüber hinaus können Apotheker künftig auch bei privat Versicherten Arzneimittel gegen wirkstoffgleiche preiswertere Präparate austauschen. Das trage zur Kostensenkung bei, schrieb Spahn an seine Fraktionskollegen.
Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken wird auf EU-Ebene beraten
Der Minister wies zudem darauf hin, dass weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Apotheken im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken vorgesehen seien. Er befindet sich zurzeit im Beratungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundesregierung. Außerdem finden Spahn zufolge Gespräche mit Vertretern der Europäischen Kommission statt. Deren Ergebnisse sollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.
Mit dem Gesetzentwurf reagierte das Bundesgesundheitsministerium auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016. Dieser hatte damals entschieden, dass ausländische Versandapotheken Kunden in Deutschland Rabatte für verschreibungspflichtige Medikamente einräumen dürfen. Apothekern in Deutschland ist das aufgrund der hierzulande geltenden einheitlichen Abgabepreise für diese Präparate weiterhin verboten.
Um diese Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen, plant die Bundesregierung, die Regelungen zur Einhaltung einheitlicher Abgabepreise im Sozialgesetzbuch zu verankern. Auf diese Weise will man die Vorschrift dem Zugriff aus Brüssel entziehen, denn für die Gestaltung ihrer Gesundheitssysteme sind die EU-Mitgliedstaaten selbst verantwortlich. Dem Gesetzentwurf zufolge drohen Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro, wenn der einheitliche Apothekenabgabepreis nicht berücksichtigt wird.
Bundesrat für Versandverbot
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte sich Anfang September hingegen für ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgesprochen. Damit könne europa- und verfassungsrechtskonform die Arzneimittelpreisbindung für rezeptpflichtige Medikamente uneingeschränkt durchgesetzt und die Benachteiligung von Apotheken in Deutschland beseitigt werden, schrieb der Ausschuss in seinen Empfehlungen für den Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken am 5. September.
Gegen ein Versandverbot gibt es allerdings in der Bundesregierung Bedenken. Dies stelle gegenüber den im Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken enthaltenen Regelungen einen wesentlich stärkeren Markteingriff dar, dessen Notwendigkeit gesondert dargelegt und begründet werden müsse, schrieb Spahn in seinem Brief an die Fraktionskollegen.
Dabei sei besonders zu berücksichtigen, dass der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland seit dem Jahr 2004 zulässig sei und bisher grundsätzlich keine Gefährdung der Gesundheitsversorgung bewirkt habe. Die Begründungslast sei hierdurch erheblich erhöht.
Zudem würde ein Verbot des Versandhandels die wirtschaftliche Existenz auch der in Deutschland zugelassenen Versandapotheken gefährden. „Daher bestehen bei der gegebenen Sachlage im Hinblick auf ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken“, heißt es in dem Schreiben.
Apotheker mahnen zur Eile
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bezeichnete die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung als „wichtigen Meilenstein in der Apothekenreform“. Es sei ein wichtiges Signal, dass der Botendienst der Apotheken in der Nachbarschaft gestärkt und ihre Nacht- und Notdienste besser bezuschusst würden, sagte deren Präsident Friedemann Schmidt.
Mit Blick auf das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken mahnte der ABDA-Präsident zur Eile. Die Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen Medikamenten müsse endlich wiederhergestellt werden. „Drei Jahre Warten und Unsicherheit nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs reichen“, sagte Schmidt.
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