KV Westfalen-Lippe lehnt Grippeschutzimpfung in Apotheken ab

Dortmund – Mit Unverständnis begegnet die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) dem gesetzlichen Vorhaben, Grippeschutzimpfungen im Modellversuch künftig auch in Apotheken zu ermöglichen.
Diese Regelung soll nach einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD in das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) aufgenommen werden. „Wir sehen überhaupt keine Notwendigkeit, etablierte und gut funktionierende Strukturen aufzubrechen und Zuständigkeiten aufzuweichen“, erklärte KVWL-Vizevorsitzender Volker Schrage.
Schließlich hätten niedergelassene Ärzte nicht nur die notwendige medizinische Qualifikation, sondern würden auch die Krankheitsgeschichte der Patienten kennen. Beides seien unverzichtbare Grundlagen, um Patienten kompetent und individuell zu Grippeschutz- und anderen Impfungen zu beraten.
Zudem werfe die Grippeschutzimpfung in Apotheken zahlreiche Fragen auf: Sind Apotheker gemäß ihrer Berufsordnung überhaupt dazu berechtigt, Impfungen durchzuführen und wie ist dies mit dem Dispensierrecht vereinbar? Wie lassen sich Privatsphäre und Datenschutz gewährleisten? „Ebenfalls unklar ist, wie es um die Einhaltung der notwendigen Hygienebestimmungen bei Impfungen in Apotheken steht“, so der KVWL-Vize.
Knapp 18 Millionen Impfdosen werden in diesem Jahr von den westfälisch-lippischen Ärzten für ihre Patienten vorgehalten. „Die Kollegen in den Praxen sind bestens gewappnet – sowohl was den Grippeimpfstoff betrifft als auch im Hinblick auf die medizinische Qualifikation und Erfahrung“. Die Grippeschutzimpfung in die Apotheken zu verlagern, sei deshalb weder zielführend noch sinnvoll.
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