Apotheker sollen Bevölkerung gegen Influenza impfen

Berlin – Apotheker sollen die Bevölkerung künftig gegen Influenza impfen dürfen. Die Krankenkassen oder ihre Landesverbände sollen mit Apothekern Verträge über entsprechende Modellprojekte schließen dürfen, wie aus Eckpunkten und einem Gesetzentwurf zur Stärkung der Apotheke vor Ort aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hervorgeht. Beides liegt dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vor.
Die Modellprojekte sollen demnach maximal fünf Jahre lang laufen können. Soweit Berufsrecht nicht entgegenstehe, könnten die Impfungen in der Apotheke erfolgen, heißt es vom BMG weiter. Die Sicherheit der Patienten werde „durch ärztliche Schulungen der Impfenden sichergestellt“, in denen unter anderem Kompetenzen zur Aufklärung und Durchführung der Impfung und zu Notfallmaßnahmen bei eventuellen akuten Impfreaktionen vermittelt werden, schreibt das Ministerium. Was notwendig ist, um Apotheker zu schulen, sollen das Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut im Detail regeln.
Die Verträge müssen die Voraussetzungen für die Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken sowie deren Vergütung, Abrechnung und Dokumentation regeln, ist der Begründung zum Gesetzentwurf zu entnehmen. Die Regelungen könnten auch notwendige Fragen zur Haftung und Deckungsvorsorge beinhalten.
Ebenfalls mit dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, dass Ärzte Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen Rezepte ausstellen können, die bis zu drei Mal eingelöst werden können. Die Regelung diene dazu, Ärzte zu entlasten, ist in den Eckpunkten formuliert. Ob die Voraussetzungen für diese Form der Verschreibung vorliegt, soll der behandelnde Arzt selbst entscheiden können.
Änderungen bei Boni und Rabatten
Im Gegensatz zu den bisherigen Plänen vom 19. März, bei denen auch Versicherte von ausländischen Apotheken keine Bonis und Rabatte mehr erhalten dürfen sollten, gibt es offenbar eine mögliche Veränderung. So ist nunmehr in den auf heute datierten Eckpunkten geplant, dass Selbstzahler weiterhin Rabatte bekommen können. Sofern eine Erstattung durch einen Kostenträger erfolgen soll, sind die Boni und Rabatte allerdings gesondert auszuweisen. Eine konkrete Ausführung im Gesetzentwurf findet sich dazu allerdings bisher nicht.
Die geplante Regelung, dass ausländische Versandapotheken beim Verkauf rezeptpflichtiger Arzneimittel in Deutschland im Vergleich zu deutschen Apotheken keine Rabatte und Boni mehr anbieten dürfen, bleibt beiden Papieren zufolge bestehen. Spahn versucht mit dem Vorschlag die europäische Rechtsprechung zu umgehen, indem er das Boniverbot vom Arzneimittelgesetz ins Sozialgesetzbuch V übertragen will.
Hintergrund der geplanten Neuregelung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte entschieden, dass die ausländischen Händler Rabatte und Boni gewähren dürfen. Die Große Koalition streitet seitdem über eine Lösung dafür, dass deutsche Apotheken im Wettbewerb benachteiligt sind. Die Apotheker forderten ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel. Die CDU sprach sich lange Zeit für ein solches Verbot aus, die SPD lehnte das aber ab.
Den Eckpunkten zufolge sieht Spahn eine Reihe von weiteren Schritten vor, um die Vor-Ort-Apotheken zu stärken. So sollen zum Beispiel die Honorare für Notdienste von rund 280 auf rund 350 Euro angehoben werden. Darüber hinaus sollen Apotheker weitere Dienstleistungen anbieten dürfen. Honoriert werden soll das Paket in Form eines neuen Festzuschlags von 20 Cent je abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels. Im März waren dafür noch 14 Cent je Packung angedacht. Verboten werden sollen mit der Reform – das ist neu – auch Apothekenautomaten, die Arzneimittel automatisch abgeben.
Durch die Pläne muss die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit jährlichen Mehrkosten von 185 Millionen Euro rechnen. Auf die private Krankenversicherung kommen rund 12 bis 13 Millionen und die Beihilfe rund 7 Millionen Euro an Mehrbelastung zu, schätzt das Ministerium. Insgesamt ist das Packet für die Apotheker damit rund 205 Millionen Euro teuer.
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