Politik

Apotheker sollen Bevölkerung gegen Influenza impfen

  • Montag, 8. April 2019
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Berlin – Apotheker sollen die Bevölkerung künftig gegen Influenza impfen dürfen. Die Kranken­kassen oder ihre Landesverbände sollen mit Apothekern Verträge über entspre­chende Modellprojekte schließen dürfen, wie aus Eckpunkten und einem Gesetzentwurf zur Stärkung der Apotheke vor Ort aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hervorgeht. Beides liegt dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vor.

Die Modellprojekte sollen demnach maximal fünf Jahre lang laufen können. Soweit Berufs­recht nicht ent­gegenstehe, könnten die Impfungen in der Apotheke erfolgen, heißt es vom BMG weiter. Die Sicherheit der Patienten werde „durch ärztliche Schulungen der Impfenden sicherge­stellt“, in denen unter anderem Kompetenzen zur Aufklärung und Durchführung der Impfung und zu Notfallmaßnahmen bei eventuellen akuten Impfreakti­onen vermittelt werden, schreibt das Ministerium. Was notwendig ist, um Apotheker zu schulen, sollen das Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut im Detail regeln.

Die Verträge müssen die Voraussetzungen für die Durchführung von Grippeschutz­impfun­gen in Apotheken sowie deren Vergütung, Abrechnung und Dokumentation regeln, ist der Begründung zum Gesetzentwurf zu entnehmen. Die Regelungen könnten auch notwendi­ge Fragen zur Haftung und Deckungsvorsorge beinhalten.

Ebenfalls mit dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, dass Ärzte Patienten mit schwerwie­genden chronischen Erkrankungen Rezepte ausstellen können, die bis zu drei Mal einge­löst werden können. Die Regelung diene dazu, Ärzte zu entlasten, ist in den Eck­punkten formuliert. Ob die Voraussetzungen für diese Form der Verschreibung vorliegt, soll der behandelnde Arzt selbst entscheiden können.

Änderungen bei Boni und Rabatten

Im Gegensatz zu den bisherigen Plänen vom 19. März, bei denen auch Versicherte von auslän­dischen Apotheken keine Bonis und Rabatte mehr erhalten dürfen sollten, gibt es offenbar eine mögliche Veränderung. So ist nunmehr in den auf heute datierten Eckpunk­ten geplant, dass Selbstzahler weiter­hin Rabatte bekommen können. Sofern eine Erstattung durch einen Kostenträger erfolgen soll, sind die Boni und Rabatte allerdings gesondert auszuweisen. Eine konkrete Ausfüh­rung im Gesetzentwurf findet sich dazu allerdings bisher nicht.

Die geplante Regelung, dass ausländische Versandapotheken beim Verkauf rezept­pflich­tiger Arznei­mittel in Deutschland im Vergleich zu deutschen Apotheken keine Rabatte und Boni mehr anbieten dürfen, bleibt beiden Papieren zufolge bestehen. Spahn versucht mit dem Vorschlag die europäische Rechtsprechung zu umgehen, indem er das Boniver­bot vom Arzneimittel­gesetz ins Sozialgesetzbuch V übertra­gen will.

Hintergrund der geplanten Neuregelung ist eine Entscheidung des Europäischen Ge­richtshofs (EuGH). Dieser hatte entschieden, dass die ausländischen Händler Rabatte und Boni gewähren dürfen. Die Große Koalition streitet seitdem über eine Lösung dafür, dass deutsche Apotheken im Wettbewerb benachteiligt sind. Die Apotheker forderten ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel. Die CDU sprach sich lange Zeit für ein solches Verbot aus, die SPD lehnte das aber ab.

Den Eckpunkten zufolge sieht Spahn eine Reihe von weiteren Schritten vor, um die Vor-Ort-Apotheken zu stärken. So sollen zum Beispiel die Honorare für Notdienste von rund 280 auf rund 350 Euro angehoben werden. Darüber hinaus sollen Apotheker weitere Dienst­leistungen anbieten dürfen. Honoriert werden soll das Paket in Form eines neuen Festzuschlags von 20 Cent je abgege­bener Packung eines verschreibungspflich­tigen Arzneimittels. Im März waren dafür noch 14 Cent je Packung angedacht. Verboten werden sollen mit der Reform – das ist neu – auch Apothekenautomaten, die Arzneimittel auto­matisch abgeben.

Durch die Pläne muss die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit jährlichen Mehr­kosten von 185 Millionen Euro rechnen. Auf die private Krankenversicherung kommen rund 12 bis 13 Millionen und die Beihilfe rund 7 Millionen Euro an Mehrbelastung zu, schätzt das Ministerium. Insgesamt ist das Packet für die Apotheker damit rund 205 Millionen Euro teuer.

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