Landesbasisfallwert in Rheinland-Pfalz mit Abstand am höchsten
Hamburg – Auf Unterschiede bei den sogenannten Landesbasisfallwerten hat die Techniker Krankenkasse (TK) hingewiesen. Spitzenreiter ist im Augenblick Rheinland-Pfalz mit 3.465,02 Euro. Schlusslichter sind Baden-Württemberg mit 3.272,21 Euro sowie Hessen mit 3.264,35 Euro.

Der Landesbasisfallwert ist die wichtigste rechnerische Größe bei der Abrechnung der Krankenhäuser nach dem Fallpauschalensystem. Er wird zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Krankenhausgesellschaften der Länder vereinbart. Der Preis einer Leistung ergibt sich aus dem Landesbasisfallwert multipliziert mit einem Faktor für die jeweilige Erkrankung.
Der Wert beträgt im Bundesdurchschnitt im Augenblick 3.290,74 Euro. Rheinland-Pfalz liegt rund 5,3 Prozent darüber, gefolgt vom Saarland mit 3.340 Euro.
„Die regionalen Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sind teilweise historisch bedingt“, erläuterte Jörg Manthey, Krankenhausexperte bei der TK. Dies hat immer wieder zu Unzufriedenheit in den Ländern geführt. „Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Niedersachsen bleibt besorgniserregend“, warnte zum Beispiel der Vorsitzende der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, Gerhard Tepe, nach einer Befragung von 134 Kliniken Anfang des Jahres.
Ein Grund dafür sei, dass der Landesbasisfallwert zur Vergütung von stationären Leistungen in Niedersachsen deutlich geringer sei als in anderen Bundesländern und auch als im deutschlandweiten Durchschnitt. „Für die gleichen medizinischen und pflegerischen Leistungen standen den niedersächsischen Krankenhäusern 2015 rund 70 Millionen Euro weniger zur Verfügung, als dies bei einer bundeseinheitlichen Bezahlung der Fall gewesen wäre“, rechnete die Krankenhausgesellschaft vor.
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