Ärzteschaft

Prüfbericht zu allen Lebertrans­plantationszentren: Manipulationen in vier von 24 Zentren bestätigt

  • Mittwoch, 4. September 2013
Uploaded: 04.09.2013 14:51:21 by mis
Hans Lilie, Ruth Rissing-van Saan, Hans Lippert, Frank Ulrich Montgomery, Anne-Gret Rinder (v.l.) /Lopata

Berlin – In vier deutschen Transplantationszentren hat es Manipulationen bei Lebertrans­plantationen gegeben. Das teilten die Prüfungskommission und die Überwachungs­kommission von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband heute bei der gemeinsamen Vorstellung eines umfassenden Prüfberichts mit.

Konkret haben die Vor-Ort-Prüfungen aller 24 Lebertransplantationsprogramme in Deutschland durch die Prüfungskommission und die Überwachungskommission schwerwiegende Richtlinienverstöße an den Universitätskliniken Göttingen und Leipzig sowie in zahlenmäßig geringerem Ausmaß in München rechts der Isar und Münster ergeben. Diese Verstöße hatten zur Folge gehabt, dass für bestimmte Patienten die Dringlichkeit zur Lebertransplantation erhöht wurde und sie damit auf der Warteliste für ein Spenderorgan weiter nach vorne rückten.

Uploaded: 04.09.2013 14:55:11 by mis
Anne-Gret Rinder /Lopata

In zwanzig Transplantationszentren habe es keine Richtlinienverstöße gegeben, beziehungsweise nur solche, bei denen sich kein Verdacht auf systematische oder bewusste Falschangaben zur Bevor­zugung bestimmter Patienten er­gab, erklärten die Kommissions­vor­sitzenden, Anne-Gret Rinder, Vorsitzende der Prüfungskommission und Vorsitzende Richterin am Kammergericht i. R., sowie Hans Lippert, Vorsitzender der Überwachungskommission.

In einigen Zentren sei es dabei um grenzwertige oder nicht mehr richtlinienkonforme Indikationen gegangen. Auffällig seien beispielsweise Angaben zu möglichen Einschränkungen der Aufnahme in die Warteliste, Angaben von Laborwerten zur Berechnung des MELD-Scores, Angaben im Zusammenhang mit der Beantragung einer sogenannten Standard Exception oder des beschleunigten Vermittlungsverfahrens sowie Angaben zu Dialysepatienten gewesen.

Uploaded: 04.09.2013 14:57:55 by mis
Frank Ulrich Montgomery

Die Analyse habe aber auch gezeigt, dass es nicht materielle Motive waren, die zu Verstößen gegen die Transplantationsrichtlinien führten, betonte Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer. „Es war nicht eine Bevorzugung von Privatpatienten, Eurotransplant „non residents“ oder eine Bereicherung Einzelner. Vielmehr gab es strukturelle Anreize aus der Krankenhausfinanzierung, aus dem Wettbewerbsstreben einzelner Krankenhäuser und auch dem vermeintlichen Streben nach Ruhm und Ehre.“

Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG stellte klar, dass es keine Zusammenhänge zwischen der Vergütung der Krankenhäuser und der Krankenhausärzte und dem festgestellten Fehlverhalten gegeben hat. Gleichwohl habe die DKG die Musterverträge für die leitenden Ärzte dahingehend überarbeitet, dass Bonusverträge keine einzelnen Transplantationsleistungen mehr zum Gegenstand haben. Die Finanzierung der Transplantationsmedizin über Fallpauschalen sei aus Sicht der Krankenhäuser in Zukunft nicht zwingend notwendig. Für eine Rückkehr der Finanzierung über Jahresbudgets seien die Krankenhäuser offen.

Uploaded: 04.09.2013 15:03:12 by mis
Daniel Bahr

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bewertete den vorgelegten Bericht äußerst positiv. Er sei eine Art „Vergan­genheitsbewältigung“ und führe zu mehr Transparenz. „Wir können heute dadurch die Bevölkerung guten Gewissens auffordern, sich mit dem sensiblen Thema Organspende zu beschäftigen und diese zu befürworten“, sagte er bei der Vorstellung des Berichts. Zwei große Sorgen seien nun ausgeräumt: Es habe keine Manipulationen aus finanziellen Gründen gegeben und es seien auch keine Privat­patienten bevorzugt worden. „Das kann das Vertrauen stärken.“

Schnellstmögliche Auswertung
Die Ergebnisse der Prüfungen sollen nun in der Ständigen Kommission Organtrans­plantation der Bundesärztekammer schnellstmöglich ausgewertet werden, um sie zur Feststellung des Standes der medizinischen Wissenschaft in den Richtlinien der Bundesärztekammer für die Organtransplantation zu nutzen.

„Diese Richtlinien sind nichts Statisches – vielmehr werden sie laufend dynamisch an den Stand der Wissenschaft angepasst“, erklärte Montgomery. „Durch die Erfassung und Auswertung der Prüfungsergebnisse können wir noch intensiver als bisher Sorge dafür tragen, dass wir zu einer transparenten Diskussion auch von Transplantationsergebnissen kommen.“

Um dem Auftrag des Gesetzgebers und dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entsprechen, wollen die Prüfungskommission und die Überwachungs­kommission in ihrem Jahresbericht auch sämtliche Stellungnahmen zu bisherigen Prüfungen in anonymisierter Form veröffentlichen. Künftig sollen zudem alle 46 Zentren mit ihren gut 140 Transplantationsprogrammen mindestens einmal in einem Zeitraum von 36 Monaten vor Ort geprüft werden.

ER

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