Hamburg: Staatsanwaltschaft fordert weitere Unterlagen zu Organvergabe an

Hamburg – Nach Unregelmäßigkeiten in den Behandlungsunterlagen von Transplantationspatienten im Hamburger Uniklinikum hat die Staatsanwaltschaft weitere Papiere bei der Bundesärztekammer angefordert. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte am Mittwoch: „Wir konnten den Sachverhalt noch nicht umfassend prüfen, da noch Unterlagen fehlen. Diese Unterlagen haben wir nun angefordert.“
Zuvor hatte die Prüfungs- und Überwachungskommission (PÜK) von GKV-Spitzenverband, Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer Unregelmäßigkeiten im Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) beanstandet, die zum Teil relevant seien für die Vergabe von Spendeorganen. In einer Stellungnahme des UKE vom Dienstag hatte die Klinik Übertragungsfehler bei der Weitergabe von Patientendaten eingeräumt. Die Organvergabe sei dadurch aber nicht beeinflusst worden. Durch Veränderungen in der Buchführung seien solche Fehler heute nicht mehr möglich. Aus Sicht der Prüfungskommission waren am Mittwoch von 14 beanstandeten Fällen vier erklärbar und erledigt.
Am 13. Oktober hatte die Prüfungs- und Überwachungskommission einen Bericht zu Lungentransplantationen im UKE und in der kooperierenden LungenClinic Großhansdorf vorgelegt. In 14 von 25 Fällen zwischen 2010 und 2012 beanstandete die Kommission Unregelmäßigkeiten. Sieben Patientenakten der Klinik Großhansdorf waren nicht mehr auffindbar.
Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, sagte: „Nach allem, was wir wissen, sind Manipulationen bei der Organvergabe heute kaum noch möglich.“ Das liege an der Änderung des Transplantationsgesetzes 2012 nach einem Organspendeskandal am Uniklinikum Göttingen im gleichen Jahr. Jedoch schränkte Montgomery ein: „Es mag Manipulationen geben, von denen wir nichts ahnen, weil wir den Mechanismus nicht kennen.“
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