KV Nordrhein: Neue Versorgungsverträge werden gut angenommen

Düsseldorf – Ärzte und Patienten in Nordrhein nehmen die neuen Versorgungsverträge, die die dortige Kassenärztliche Vereinigung (KV) mit verschiedenen Krankenkassen geschlossen hat, gut an. Das Projekt zur Verbesserung der neurologisch-psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung (NPPV), das am 1. Dezember 2017 startete, und die neuen Versorgungsstärkungsverträge in der haus- und fachärztlichen Grundversorgung, die zu Jahresbeginn wirksam wurden, hätten das Potenzial, die ambulante Versorgung nachhaltig zu verbessern, sagte der Vorstandsvorsitzende der KV, Frank Bergmann, gestern in Düsseldorf.
„Als Neurologe und Psychiater liegt mir das NPPV-Projekt, an dem wir gemeinsam mit den Berufsverbänden viele Jahre gearbeitet haben, besonders am Herzen“, erklärte Bergmann. Ziel sei eine strukturierte Versorgung von Patienten, die an neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder an psychischen Erkrankungen wie Psychosen oder komplexen Trauma-Folgestörungen litten, also Erkrankungen, die häufig einen schweren Verlauf nehmen. Durch schnelle Diagnostik und eine interdisziplinär aufeinander abgestimmte Therapie wolle man die Lebensqualität der betroffenen Patienten verbessern und eine Chronifizierung von Erkrankungen, wo möglich, verhindern.
Zwölf Millionen Euro aus dem Innovationsfonds
Seit Dezember haben sich nach Angaben von Bergmann bereits knapp 300 Patienten in das Programm eingeschrieben, 85 Neurologen, Psychiater und Psychologische Psychotherapeuten beteiligen sich daran. Zu den häufigsten behandelten Erkrankungen zählen Depressionen, psychotische und bipolare Störungen sowie Multiple Sklerose. Das NPPV-Projekt wird durch den Innovationsfonds gefördert. In den nächsten drei Jahren fließen dafür zwölf Millionen Euro.
„Unser Ziel bleibt aber, das Projekt auch über den Förderzeitraum hinaus fortzusetzen, und es in die Regelversorgung zu überführen“, betonte Bergmann. Dazu habe es auf Bundesebene bereits Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband gegeben. Zunächst einmal hofft der KV-Vorstandsvorsitzende jedoch darauf, dass sich in Nordrhein neben den derzeitigen Vertragspartnern, der AOK Rheinland/Hamburg und dem BKK-Landesverband Nordwest, noch mehr Krankenkassen am NPPV-Vertrag beteiligen. „Dann könnten noch mehr Patienten von diesem Versorgungskonzept profitieren“, sagte Bergmann. Denn der Bedarf nach einer engeren Vernetzung bei der Versorgung der Patienten sei groß. Vor diesem Hintergrund sei es sehr zu begrüßen, dass Union und SPD sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Weiterführung des Innovationsfonds verständigt hätten.
Mehr bürokratischer Aufwand, aber auch mehr Ertrag
Neue Versorgungsstärkungsverträge, die die haus- und fachärztliche Grundversorgung schwer kranker Patienten verbessern sollen, hat die KV Nordrhein mit der AOK Rheinland/Hamburg, der Kaufmännischen Krankenkasse, der DAK-Gesundheit und der Techniker Krankenkasse vereinbart. Ziel sei es, Patienten mit „besonderer Betreuungsintensität“ besser zu versorgen, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Carsten König.
Gefördert werden sollten insbesondere Haus- und Pflegeheimbesuche sowie das Medikationsmanagement. „Mit unserem Modul zur Prüfung der Medikation gehen wir ein reales Problem an“, sagte der Hausarzt. Den Mehraufwand bei der Behandlung erhalten die Ärzte außerhalb des Budgets extra vergütet. 30 Millionen Euro stehen dafür im Jahr zusätzlich zur Verfügung.
Das Interesse an den Verträgen unter den Ärztinnen und Ärzten sei groß, sagte König. „Schon in der ersten Januarhälfte haben sich mehr als 1.000 KV-Mitglieder für die Teilnahme entschieden.“ Zwar führe das Teilnahme- und Einschreibeverfahren für Ärzte und Patienten zu einem höheren bürokratischen Aufwand. Dies sei aber gesetzlichen Vorgaben geschuldet. Außerdem gelte: „Mehr Aufwand, aber auch mehr Ertrag“, betonte König. „Unser Anspruch ist, die Versorgung zu verbessern. Im Fall der Versorgungsstärkungsverträge ist das auch der Anspruch unserer Partner“, bilanzierte der KV-Vize. Der Abschluss neuer Versorgungsverträge war notwendig geworden, weil die Kassen die bisherigen Betreuungsstrukturverträge gekündigt hatten. Unter anderem hatte es zwischen KVen und Krankenkassen Streit um die Codierung von Diagnosen gegeben.
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