Ärzteschaft

KV Nordrhein wehrt sich gegen Angriffe auf Versorgungs­stärkungsverträge

  • Dienstag, 20. Februar 2018

Düsseldorf – In der Diskussion um die Versorgungsstärkungsverträge und ihre Bewertung hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein jetzt die Rechtssicherheit der darin getroffenen Regelungen betont.

„Die gezielt initiierte Debatte um die in Nordrhein und in anderen Bundesländern vergleichbar abgeschlossenen neuen Versorgungsstärkungsverträge entfernt sich immer weiter von dem eigentlichen Gegenstand und Ziel dieser Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und KVen: Einer intensiveren Betreuung und Versorgung von schwerkranken Patienten, verbunden mit einer vollständigen, sachgerechten Codierung ihrer Erkrankungen“, kritisierte der KV-Vorsitzende Frank Bergmann.

Debatte verunsichert

Die KV Nordrhein gehe davon aus, dass die Verträge rechtssicher seien, auch der „Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung“ mit der Techniker Krankenkasse (TK). „Einen entsprechenden Mustervertrag hat die TK nach ihren Angaben vom Bundesversicherungsamt prüfen lassen“, sagte Bergmann. Er kritisierte, dass die „offenbar vor allem dem Wettbewerb unter den Krankenkassen und unterschiedlichen Bewertungen der neuen Versorgungsstärkungsverträge geschuldete aktuelle Diskussion“ Mitglieder und Patienten verunsichert. Der KV-Chef forderte daher, „diese Debatte so schnell wie möglich zu beenden“.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hatte dem Deutschen Ärzteblatt gestern bestätigt, dass sich die Aufsichtsbehörden der Länder morgen zu einer Arbeitsgruppensitzung in Bonn treffen, um über die Vergütungssystematik in selektiven Versorgungsverträgen zu beraten. Nach Informationen der Bild am Sonntag (BAMS) soll es dabei auch um ein Verbot der Versorgungsstärkungsverträge gehen.

Der Grund: Laut BAMS besteht der Verdacht, dass die Vergütung der an diesen Verträgen teilnehmenden Ärzte von der Anzahl der Diagnosen abhängig sein könnte und sich daher als diagnosebezogene Prämie verstehen ließe. Bereits in der Vergangenheit hatten Krankenkassen versucht, ärztliche Diagnosen so zu beeinflussen, dass sie möglichst hohe Zuweisungen aus dem Finanzausgleich zwischen den Kassen erhielten.

hil

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