Krankenhäuser müssen ihre elektronische Datenübermittlung rasch umstellen

Berlin – Die Krankenhäuser in Deutschland müssen ihre elektronische Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken spätestens zum Jahreswechsel auf ein neues, internetbasiertes Verfahren umgestellt haben. Grund ist, das die Deutsche Telekom das in die Jahre gekommene ISDN-Verfahren auslaufen lässt. Die Umstellung betrifft jedoch auch Kliniken, die bisher alternative Verfahren zu ISDN eingesetzt haben. Auf die Dringlichkeit dieser Umstellung hat jetzt der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) hingewiesen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte dazu schon im vergangenen Jahr informiert und Checklisten, Kontaktadressen und Supportangebote bereitgestellt. „Leider ist es bisher nicht gelungen, den Großteil der Krankenhäuser für das Thema zu sensibilisieren. Aktuell haben weniger als zehn Prozent aller Krankenhäuser diesen oft mehrwöchigen Umstellungsprozess begonnen, noch weniger erfolgreich abgeschlossen“, hieß es jetzt aus dem VKD.
Ein Grund dafür ist laut Verband, dass viele Krankenhäuser den Hersteller des Abrechnungssystems in der Verantwortung sehen, die Umstellung zu gewährleisten. Laut VKD ein Irrtum. Der Hersteller könne in den meisten Fällen nur sehr begrenzt Unterstützung bieten, da auch IT-Sicherheitsmaßnahmen in den Krankenhäusern angepasst werden müssten, was wiederum in der Verantwortung der Krankenhaus-Informationstechnik liege, informiert der Verband.
Die DKG hatte im Juni 2016 und im April 2017 die neuen Bedingungen für die elektronische Datenübermittlung bei der Abrechnung mit dem GKV-Spitzenverband abgestimmt. „Die Umstellung selbst bedingt neben technischen Änderungen auch organisatorische Maßnahmen, hierzu zählen unter anderem Absprachen und Tests zwischen Krankenhäusern und den verschiedenen Datenannahmestellen der Krankenkassen“, heißt es in einer Information der DKG vom Juli 2017.
Die Krankenhausdirektoren warnen jetzt. „Krankenhäusern, die nicht rechtzeitig umstellen, droht zum Jahreswechsel der Stillstand der elektronischen Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken“, hieß es.
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