Ärger um Praxisausweis

Berlin – Damit Praxen ein Teil der neuen Telematikinfrastruktur (TI) werden können, benötigen Ärzte neben Konnektor, Kartenterminal und VPN-Zugangsdienst vor allem den Praxisausweis (SMC-B). Dieser legitimiert die Praxis, Zutritt zu den geschützten Datenautobahnen innerhalb der TI zu erhalten. Doch noch sei der Ausweis nicht erhältlich, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute mit.
„Wir hätten uns auch gewünscht, dass es schneller gegangen wäre“, sagte Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, im Video auf KV-on. Die KBV hätte ihre Hausaufgaben erfüllt. Die Verzögerung sei bei den sogenannten Trust-Centern entstanden, die die Zertifizierung der Ärzte vorbereiten müssten. Diese Trust-Center müssen zunächst selbst von der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte und und der KBV zertifiziert werden.
Die Unterlagen dafür haben die Hersteller laut KBV bislang aber nicht oder nicht vollständig eingereicht. Eine Zertifizierung kann so nicht erfolgen. Die KBV sieht daher die Hersteller in der Pflicht, damit die Ausweise rechtzeitig zum Start der TI für Praxen erhältlich sind. KBV-Vorstand Kriedel untermauerte heute die Überprüfung der Trust-Center. Diese Aufgabe sei zwar mit zusätzlichem Aufwand verbunden, aber notwendig, sagte er.
Den Praxisausweis (SMC-B) müssen Ärzte bei einem zugelassenen Trust-Center beantragen. Das Trust-Center nimmt die Daten auf und lässt sich von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bestätigen, dass dieser Arzt berechtigt ist, eine SMC-B zu erhalten. Das Trust-Center werde die nötigen Daten meist auf einer Website von den Ärzten erfragen und sich dann diese Daten von der zuständigen KV bestätigen lassen, erklärte Kriedel die Vorgehensweise.
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