Tabakaußenwerbeverbot erneut angemahnt

Erfurt – Bereits der 120. Deutsche Ärztetag hat die Bundesregierung aufgefordert, Tabakaußenwerbung gesetzlich zu verbieten. Der 121. Ärztetag hat diese Mahnung in diesem Jahr erneuert. Ein Werbeverbot leiste einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Raucherprävalenz und der mit dem Tabakkonsum assoziierten Krankheits- und Todesfälle, heißt es von den Delegierten des Ärzteparlaments. Sie monierten, Deutschland sollte nicht als letztes europäisches Land Tabakaußenwerbung erlauben, sondern vielmehr seinen Bürgern den bestmöglichen Gesundheitsschutz bieten.
Als Begründung führen die Ärzteparlamentarier an, dass in Deutschland etwa zehn Millionen abhängig rauchende Bundesbürger leben und rund 120.000 Menschen pro Jahr an den Folgen des Tabakkonsums sterben. Darüber hinaus sei auf europäischer Ebene bereits 2003 mit der EU-Richtlinie 2003/33/EG die grenzüberschreitende Tabakwerbung verboten worden.
In demselben Jahr habe sich Deutschland durch die Ratifizierung des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Framework Convention on Tobacco Control – FCTC) zur Umsetzung des in Artikel 13 festgelegten Tabakwerbeverbots verpflichtet.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) verabschiedet, wonach ein Tabakaußenwerbeverbot zum 1. Juli 2020 hätte in Kraft treten sollen. Dieser wurde dem Bundestag jedoch nicht zur Abstimmung vorgelegt. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht nun vor, „… Maßnahmen zur Tabak- und Alkoholprävention gezielt [zu] ergänzen“.
In einem weiteren Antrag zum Tabakkonsum wird die Bundesregierung ermahnt, den Schutz von Kindern und Jugendlichen endlich umzusetzen und Nikotinabusus als Erkrankung in allen Bereichen anzuerkennen.
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