Tabakwerbeverbot: Bundesregierung missachtet das Parlament

Berlin – Die Bundesregierung missachtet beim Tabakwerbeverbot, das nach wie vor nicht in Deutschland umgesetzt ist, den Bundestag. Das Parlament habe der Regierung bereits im Jahr 2004 mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Tabakrahmenübereinkommen einen eindeutigen Handlungsauftrag gegeben, alle Formen des Tabakmarketings zu unterbinden, heißt es in einem Antrag der Linken.
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag erneut ein umfassendes Verbot aller Formen der Kino- und Außenwerbung für Tabakprodukte, ein Verbot der kostenlosen Abgabe von Tabakerzeugnissen, ein Verbot des Tabaksponsorings sowie ein Verbot des gezielt an Jugendliche gerichteten Tabakmarketings.
Tabakwerbung habe einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Konsumverhalten, führen die Linken aus. Nicht umsonst habe Deutschland das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs unterzeichnet. Die WHO-Konvention sehe ein „umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung, Förderung des Tabakverkaufs und Tabaksponsoring“ vor, werde aber nicht umgesetzt, so die Kritik.
An den Folgen des Tabakkonsums sterben dem Antrag zufolge jährlich schätzungsweise 120.000 Menschen in Deutschland. Die volkswirtschaftlichen Kosten, die auf das Rauchen zurückzuführen seien, beliefen sich jährlich auf rund 79 Milliarden Euro.
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