Bedenken in Union bremsen Pläne für Tabakwerbeverbot

Saarbrücken – Das geplante Werbeverbot für Tabakerzeugnisse steht möglicherweise auf der Kippe. Wegen des Widerstands in der Unionsfraktion werde der bereits vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag behandelt, berichtete die Saarbrücker Zeitung. Die für diese Woche geplante erste Lesung des Gesetzes im Planung sei abgesetzt worden.
„Etliche Abgeordnete haben große Vorbehalte gegen weitere Verbote“, sagte die zuständige Unionsexpertin Gitta Connemann (CDU) der Zeitung. Darüber müsse man reden.
Ende April hatte das Kabinett beschlossen, aus Jugendschutzgründen Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino in Deutschland zu verbieten. Das Verbot ab Juli 2020 sollte auch E-Zigaretten einschließen. Gegen das Vorhaben war die Wirtschaft Sturm gelaufen. Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) will trotz des Widerstands in der eigenen Fraktion an den Verbotsplänen festhalten. „Mein Ziel ist und bleibt ein Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakprodukte“, sagte der Minister.
Mit Unverständnis reagierte der Koalitionspartner SPD. Der Entwurf müsse rasch im Bundestag verabschiedet werden, weil er für den Schutz „unserer Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung“ sei, forderte der zuständige SPD-Experte Rainer Spiering.
Heftige Kritik äußerten auch die Kinder- und Jugendärzte. Er habe „keinerlei Verständnis“ dafür, dass einige Politiker der CDU/CDU-Bundestagsfraktion die Interessen der Tabaklobbyisten ihres Wahlkreises höher gewichteten als den Jugendschutz, kritisierte Manfred Gahr, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ). Er betonte, Kinder von Rauchern würden oftmals schon im Mutterleib geschädigt. Rauchen sei der wichtigste vermeidbare Risikofaktor der Krebsentstehung, wobei die Beziehung zwischen Tabakkonsum und Lungenkrebs besonders auffallend sei. „Welche Argumente brauchen die Politiker noch, um ein Tabakwerbeverbot durchzusetzen?“, fragte er.
Erst im März hatte Deutschland die Umsetzung der neuen EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht abgeschlossen. Diese schreibt größere Warnhinweise und sogenannte Schockbilder mit durch das Rauchen verursachten Gesundheitsschäden auf Packungen vor. Nach Angaben der Bundesregierung erhält die nun ergänzend geplante Verschärfung des deutschen Tabakerzeugnisgesetzes noch schärfere Regelungen als die EU-Richtlinie.
Die Bundesregierung begründet die weitere Verschärfung mit dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürger, insbesondere auch junger Menschen. Das erfordere Eingriffe in die Freiheitsrechte der Tabak- und Werbeindustrie, die sich letztlich aus dem Grundgesetz ergäben. Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) sprach dagegen von einer „beispiellosen verfassungswidrigen Einschränkung der Wirtschaft“.
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