Sozialwahl: Wahlaufruf gestartet

Berlin – 51 Millionen Rentenversicherte, Rentner und Ersatzkassenmitglieder sind in den nächsten Wochen aufgerufen, an den Sozialwahlen teilzunehmen. Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen, Rita Pawelski, forderte – wie auch die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Ersatzkassen – die Versicherten heute auf, teilzunehmen. „Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und stärken Sie damit Ihren Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern den Rücken“, sagte Pawelski auf einer Pressekonferenz in Berlin.
Sie wies aber zugleich darauf hin, dass nur nur zehn Renten- und Krankenversicherungsträger dieses Jahr ihre Vertreter für die Parlamente der Selbstverwaltung in einer Urwahl wählen lassen. Die anderen bestimmen ihre Vertreter in den Selbstverwaltungsgremien in einer sogenannten „Friedenswahl“ ohne echten Wahlgang. Pawelski appellierte an diese Versicherungsträger, sich ebenfalls einer Urwahl ihrer Parlamente zu stellen und forderte zumindest mehr Transparenz bei den Friedenswahlen ein.
Alle sechs Jahre wird gewählt
Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt und ist eine reine Briefwahl. Wähler erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post und können die roten Briefumschläge kostenlos zurücksenden. Spätestens am 31. Mai 2017 muss der Umschlag mit dem angekreuzten Stimmzettel wieder bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger eingehen. Für Mitglieder der Barmer findet aufgrund der Fusion von Barmer-GEK und Deutscher BKK zum 1. Januar 2017 ein späterer Wahltermin statt. Barmer-Mitglieder erhalten die Wahlunterlagen Anfang September 2017. Die Frist endet für sie am 4. Oktober 2017.
„Die Sozialwahl ist gelebte Bürgerbeteiligung“, betonte Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie hoffe, dass möglichst viele Menschen bei der Sozialwahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten, damit die Selbstverwaltung wirkungsvoll die Interessen der Wahlberechtigten vertreten könne.
Christian Zahn, stellvertretender Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), wies darauf hin, dass die Selbstverwalter viele Entscheidungen treffen, die sich unmittelbar auf die Versicherten auswirkten. Dazu gehörten zum Beispiel zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder Familienleistungen. „Wer über die Zukunft unseres Gesundheitssystems mitbestimmen will, muss sich jetzt auf unserer Website informieren und wählen“, betonte Zahn.
Einfluss auf Haushaltsentscheidungen
Die gewählten Selbstverwalter treffen bei den Renten- und Krankenversicherungsträgern alle Grundsatzentscheidungen, beschließen die Haushalte und haben ein Mitspracherecht beim Leistungsangebot, etwa bei spezialisierten Reha-Leistungen der Rentenversicherung oder Zusatzleistungen der Krankenkasse, wie Mehrleistungen für Familien und spezielle Vorsorgeuntersuchungen. Die Selbstverwalter werden alles sechs Jahre gewählt und sind ehrenamtlich tätig.
Fragen und Antworten
Die Sozialwahlen sind für viele Menschen in Deutschland ein Buch mit sieben Siegeln. Wer wird gewählt? Was bringt die Wahl? Die Sozialversicherer wollen dieses Mal mehr Wahlbeteiligung – und mehr aufklären.
Was ist die Sozialwahl?
Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind selbstverwaltet. Sie haben deshalb ihre eigenen Parlamente. Bei der Sozialwahl wählen Versicherte und Rentner ihre Vertreter in diese Parlamente. Es geht also darum, auf diesem Wege den Einfluss der Versicherten und Rentner auf Entscheidungen gegenüber dem Staat zu stärken. Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen demokratischen Bestandteil in Deutschland verankert. Sie trägt seit 1953 zum Interessenausgleich und zum sozialen Frieden bei. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre statt.
Wer wird gewählt?
Bei der Sozialwahl kandidieren Versicherte. Die Kandidaten werden aber nicht direkt gewählt, sondern sie treten gemeinsam in Listen an. Die Zusammenstellung der Listen übernehmen Organisationen wie Gewerkschaften oder andere Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischen Zielen. Versicherte können auch freie Listen aufstellen. Alle gewählten Vertreter engagieren sich ehrenamtlich. Zu jeder Liste gibt es im Internet umfangreiche Informationen.
Was machen die gewählten Vertreter?
Sie setzen sich in den Parlamenten der Rentenversicherung und der Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Interessen der Rentner und Versicherten ein. Sie bringen in der Regel Sachverstand für die Sozialversicherung mit. Die Parlamente beschließen den Haushalt, die Gestaltung neuer Leistungen, sie berufen den Vorstand und entscheiden auch über Fusionen.
Wer ist wahlberechtigt?
2017 bestimmen gut 51 Millionen Versicherte darüber, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und bei den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in den Parlamenten sitzt. Wahlberechtigt ist, wer am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet hat. Auch ausländische Versicherte und Rentner der Rentenversicherung und Mitglieder von Ersatzkassen mit Wohnsitz in Deutschland sowie deren Versicherte und Rentner mit Wohnsitz in der EU oder der Schweiz können an den Urwahlen teilnehmen. Die Nationalität spielt grundsätzlich keine Rolle.
Warum Sozialwahl?
Wichtigster Grund dürfte sein, dass man der Politik nicht allein die Zukunft von Rente und Gesundheit überlassen sollte. Letztlich geht es um den Einfluss auf soziale Sicherheit und einen fairen Sozialstaat. Die gewählten Vertreter kontrollieren schließlich die Finanzen der Sozialversicherungsträger. Und Rente sowie Gesundheit sind wichtige Zukunftsthemen.
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