Genitalverstümmelung: Mehr als 47.000 Opfer allein in Deutschland

Berlin – In Deutschland leben schätzungsweise gut 47.300 Opfer weiblicher Genitalverstümmelung (FGM). Das geht aus der ersten Studie zur nationalen Verbreitung dieses Phänomens hervor, die das Bundesfamilienministerium heute vorgestellt hat. Die meisten der hierzulande betroffenen Mädchen und Frauen stammen aus Eritrea, Irak, Somalia, Ägypten und Äthiopien.
Der Studie zufolge stieg die Zahl der betroffenen Frauen und Mädchen durch die Zuwanderung aus Staaten, wo diese Tradition praktiziert wird, von Ende 2014 bis Mitte 2016 um knapp 30 Prozent. „Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie verursacht unfassbare körperliche Qualen und seelisches Leid“, erklärte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Ralf Kleindiek.
Bei der Genitalverstümmelung, die in manchen Ländern als wichtiges Element beim Übergang vom Mädchen zur Frau gilt, wird die Klitoris teilweise oder vollständig entfernt. Betroffen sind nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weltweit rund 200 Millionen Frauen und Mädchen. Die Opfer leiden unter einer Reihe von gesundheitlichen Folgen wie Blutungen und Schmerzen beim Urinieren, extremen Schmerzen beim Sex, tödlichen Komplikationen beim Gebären und schweren seelischen Traumata.
Am häufigsten Opfer des Rituals sind der Studie zufolge Mädchen und Frauen in Ägypten, Dschibuti, Guinea, Mali, Sierra Leone, Somalia und im Norden des Sudan. Dort seien 90 Prozent der Frauen beschnitten. Bis zu 5.000 in Deutschland lebende Mädchen sind laut der anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung vorgestellten Studie von einer Beschneidung bedroht. Nach deutschem Recht ist Genitalverstümmelung auch strafbar, wenn sie bei in Deutschland lebenden Mädchen und Frauen im Ausland durchgeführt wird.
Um zu verhindern, dass Eltern ihre Töchter im Heimatland einer „Ferienbeschneidung“ unterziehen, hatte die Bundesregierung im Dezember 2016 eine Änderung des Passgesetzes beschlossen. Künftig kann Menschen, die für eine Genitalverstümmelung mit einem Mädchen oder einer Frau ins Ausland reisen wollen, der Pass entzogen werden.
Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes und die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) wünschen sich angesichts der Studie mehr Tatkraft von den Regierungen. „Wir fordern, dass alle Regierungen weltweit diesen Eingriff in die Unversehrtheit von Mädchen und Frauen gesetzlich verbieten und aktiv bekämpfen“, sagte die Bundesgeschäftsführerin von Terre des Femmes, Christa Stolle.
DSW-Geschäftsführerin Renate Bähr erklärte in Hannover,. Gesetze allein reichten nicht aus, um die Menschenrechtsverletzung zu stoppen. Sie müssten auch umgesetzt werden. Entscheidend sei es, Mädchen und Frauen überall auf der Welt dieselben Rechte einzuräumen. Bähr betonte, es sei höchste Zeit, schärfer gegen diese grausame Praxis vorzugehen. Erfreulich sei aber, dass in vielen Ländern die Verbreitung von Genitalverstümmelung unter den 15- bis 19-Jährigen zuletzt zurückgegangen sei.
Wie der UN-Bevölkerungsfonds (UNFPA) heute berichtete, gibt es bei der Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung Fortschritte. Demnach haben sich im vergangenen Jahr 8,5 Millionen Menschen öffentlich verpflichtet, die grausame Praxis zu stoppen, hieß es heute in Genf. UNFPA betonte weiter, dass die FGM zwar teils als religiöse Vorschrift dargestellt werde. Dafür gebe es aber keine Grundlage. Die Praxis sei teils Jahrtausende alt. Oft beharrten ältere Frauen auf Beibehaltung der Tradition. Die UN wollen die Praxis bis 2030 völlig stoppen.
Immer mehr afrikanische Länder unterstützten Aufklärungskampagnen, sagte Adebisi Adebayo vom Interafrikanischen Ausschuss für Fragen traditioneller Praktiken. Seit 2008 haben nach UNFPA-Angaben 13 Länder die FGM unter Strafe gestellt. Im vergangenen Jahr stellten vier weitere afrikanische Länder im nationalen Budget Geld für Aufklärung bereit. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) macht Druck auf Ärzte, sich nicht zu einer Genitalverstümmlung bereitzuerklären. Manche täten das, um zu verhindern, dass Mädchen unter unhygienischen Bedingungen beschnitten würden, sagte Christina Pallitto von der WHO. Die Praxis verstoße aber gegen alle medizinische Ethik.
Erst kürzlich hat die Bundesärztekammer (BÄK) hat ihre Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung überarbeitet. Die Neufassung war aufgrund der geänderten Gesetzeslage zum Straftatbestand Genitalverstümmelung, der Präzisierung der vier Formen von Genitalverstümmelung durch die WHO sowie aufgrund der Überarbeitung des Diagnoseschlüssels ICD-10-DE 2016 notwendig geworden. Die Genitalverstümmelung habe schwerwiegende körperliche und seelische Folgen, sagte BÄK-Menschenrechtsbeauftragter Ulrich Clever dem Deutschen Ärzteblatt.
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