Ärzteschaft

Streit um ambulantes Operieren in Nordrhein

  • Mittwoch, 11. November 2020
/picture alliance, Klaus Rose
/picture alliance, Klaus Rose

Düsseldorf – Ärzte und Krankenkassen in Nordrhein streiten um die Förderung des am­bulanten Operierens. Die Krankenkassen im Rheinland hätten einen über 14 Jahre lau­fenden Förderungsvertrag für ambulante Operationen und Koloskopien gekündigt, kri­tisiert die Ärzteseite.

„Ohne die bestehende und unbedingt notwendige Förderung des ambulanten Operierens werden die ambulanten Operieren im Rheinland nicht überleben können“, sagte Manfred Weisweiler, Vorsitzender des Berufsverbands der niedergelassenen Chirurgen in Nord­rhein.

Damit werde ohne Not von den Kassen eine patientennahe Hochleistungsversorgung mit extrem niedrigen Infektionsquoten liquidiert. Die Patienten, die damit in die Krankenhäu­ser gezwungen würden, würden dafür kein Verständnis haben.

An der Kritik beteiligen sich außerdem die nordrheinischen Berufsverbände der Ortho­pä­den, Urologen, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Anästhesisten, Hautärzte und der nieder­ge­las­senen Gastroenterologen.

Laut den Verbänden entstehen den Krankenkassen durch das ambulante Operieren im Vergleich zur stationären Versorgung deutlich geringere Kosten, weshalb zahlreiche am­bulante Operationen zuletzt mit einer Förderung in Höhe von fünf bis 15 Prozent durch die Kassen finanziell gestützt wurden.

„Es ist klar, dass ab Januar 2021 die ambulanten Operationen und auch die Koloskopien nicht mehr ohne eine vollständige Kostenzusage der Krankenkassen durchgeführt werden können. Wir werden vor den Operationen Kostenzusagen der Kasse einfordern. Welche Kasse es treffen wird, wird kurzfristig entschieden“, so die Berufsverbände.

Für Patienten könnte das bedeuten, dass sie sich noch im Dezember für Facharzttermine im Januar in den jeweiligen Kassengeschäftsstellen vorstellen müssen, so die Verbände.

Die Krankenkassen können die scharfe Kritik der Ärztevertreter nicht nachvollziehen. „Es ist richtig, dass trotz intensiver Verhandlungen keine Einigung über eine weitere Fortfüh­rung der ‚Punkt­wertzuschläge‘ für die Leistungen des ambulanten Operierens erzielt wer­den konnte“, sagte eine Sprecherin der AOK Rheinland/Hamburg dem Deutschen Ärzteblatt.

Die ambulanten Operationen würden aber weiterhin vergütet. Es entfalle lediglich der Förder­zuschlag. Die Krankenkassen sehen eine Fortführung der Zuschläge als rechtlich klärungsbedürftig an, da sich diese Rahmenbedingung geändert hat.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung