Honorarverhandlungen in Nordrhein: Ergebnis gefährdet Strukturen des ambulanten Operierens

Düsseldorf – Bei den Verhandlungen über die Finanzmittel für die ambulante Versorgung für die Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Rheinland für 2021 haben sich Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und Krankenkassen im Rheinland lediglich auf die Umsetzung von Bundesvorgaben einigen können. Die Finanzierung zusätzlicher patientennaher Versorgungsformen wie das ambulante Operieren konnte nicht vereinbart werden.
„Die Verweigerung der Krankenkassen in diesem so zentralen Bereich der ambulanten Operationen ist für die Patientenversorgung desaströs“, kritisierte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.
Ambulante Operationen dienten dem Patienteninteresse und entlasteten gleichzeitig Krankenhäuser, das sei gerade in Zeiten der Pandemie unerlässlich. Es sei völlig kontraproduktiv, die Förderung für diese Versorgungsform zu streichen, die gleichzeitig patientennah und kostensparend sei.
Die Kassen lehnen es ab, die bisherige Förderung des ambulanten Operierens über das laufende Jahr hinaus zu verlängern. „Diese Haltung ist für uns katastrophal – es war nie wichtiger als heute, ambulante Leistungen zu fördern. Es gilt doch während der Pandemie mehr denn je, eine hochwertige Versorgung ohne längere Wartezeiten auf notwendige OP-Termine sicherzustellen“, so Bergmann.
Dieses Ziel verfolge – nicht nur aus Kostengründen – auch die Politik auf Landes- und Bundesebene. Da die ambulante Gesundheitsversorgung wesentlich von regionalen Strukturen geprägt sei, bedeute die Fixierung der Kassen auf Bundesregelungen laut der KV, dass die Versorgung in Nordrhein im Ergebnis schlechter zu werden droht.
„Ohne die bisher zur Verfügung stehenden Mittel werden sich die ambulanten OP-Strukturen nicht erhalten lassen“, so Bergmann. Damit würden die Förderziele der vergangenen Jahre zunichte gemacht. Die Kassen nähmen ihre regionale Verantwortung nicht wahr, das gehe zulasten der Patienten.
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