Politik

Hintze und Reimann wollen ärztlich assistierten Suizid erlauben

  • Donnerstag, 16. Oktober 2014
Uploaded: 16.10.2014 14:41:12 by mis
Carola Reimann und Peter Hintze /dpa

Berlin – Ein Gruppe Bundestagsabgeordneter aus CDU und SPD  um Peter Hintze  (CDU) und Carola Reimann (SPD) hat heute in Berlin ein Eckpunktepapier zu einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe vorgestellt. Damit wollen sie die Rahmen­bedingungen für ein selbstbestimmtes und würdevolles Sterben schaffen und den asstistierten Suizid­ legalisieren, ­ jedoch nicht die aktive Sterbehilfe. Ärzte sollen unter bestimmten Voraussetzungen irreversibel Kranken und Leidenden beim Suizid helfen dürfen.  

„Der sterbende Mensch muss selbst bestimmen können, was er ertragen kann und dies mit dem Arzt seines Vertrauens besprechen können“, sagte Hintze. Das vorliegende Positionspapier solle die Basis sein für einen Antrag, der letzten Endes auch die gesellschaftlichen Mehrheiten widerspiegelt, erklärte Reimann. Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürgern wolle Selbstbestimmung bis zuletzt.

Konkret wollen die Abgeordneten im Bürgerlichen Gesetzbuch festlegen, unter welchen Bedingungen die ärztliche Suizidbeihilfe zulässig sein soll. Ihrem Entwurf zufolge müsse es sich um einen volljährigen und einsichtsfähigen Menschen handeln, der Arzt müsse freiwillig agieren, also auch die Beihilfe zum Suizid ablehnen können. Weiterhin müsse sicher sein, dass bei dem Sterbewilligen eine unheilbare Erkrankung irreversibel zum Tod führt, dass er objektiv schwer leidet und eine umfassende Beratung des Patienten bezüglich anderer, insbesondere palliativer Behandlungsmöglichkeiten stattgefunden hat. Bestätigen soll dies ein zweiter Arzt in Sinne eines Vier-Augen-Prinzips.

Rechtsunsicherheit bei Ärzten und Patienten
„Während die Hilfestellung zum Suizid straflos ist, untersagen einige Ärztekammern in Deutschland jede Form der Hilfestellung zur selbstvollzogenen Lebensbeendigung ihrer Patienten. Dies sowie eine in Bezug auf Grenzfälle komplizierte Rechtslage führen zur Rechtsunsicherheit bei Ärzten und Patienten“, heißt es in dem Papier. „Diese Rechts­unsicherheit gilt es zu seitigen. Wir haben deshalb bewusst die Ärzte in den Mittelpunkt unseres Papiers gestellt“, erläuterte Mit-Unterzeichner Karl Lauterbach (SPD).

Viele Ärzte wünschten zudem, ihre Therapiefreiheit in der Behandlung todkranker Menschen zu erhalten, und hofften, dass von einer strafrechtlichen Regulierung ihres Handelns abgesehen werde, sagte Lauterbach weiter. Nur Ärzte könnten bei suizidgeneigten Patienten Depressionen und andere psychische Erkrankungen entdecken und behandeln und somit auch nicht wirklich gewollte Suizide vermeiden. Dabei schätzt der Arzt, dass „deutlich unter tausend Todkranke“ jedes Jahr ihren Arzt um die Hilfe beim Suizid bitten werden.

HIntze: Arztlich assistierte Lebens­beendigung wirkt suizidpräventiv
„Wir sind der Überzeugung, dass die Möglichkeit einer ärztlich assistierten Lebens­beendigung suizidpräventiv wirkt. Das sichere Wissen, im Falle einer aussichtslosen Lebenssituation auf die Möglichkeit einer ärztlichen Hilfe zur Beendigung ihres Lebens zurückgreifen zu können, kann schwer leidenden Menschen helfen, von einer tatsächlichen Inanspruchnahme dieser Möglichkeit abzusehen“, sagte Hintze. Er halte es für einen Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn aus dem Schutz menschlichen Lebens ein staatlicher Zwang zum Leiden werde.

Parteipolitik soll keine Rolle spielen
Die Präsentation des Papiers soll eine breite parlamentarische Debatte befördern, die Ende 2015 zu einer Neuregelung der Sterbehilfe führen soll. Konkrete Gesetzentwürfe werden voraussichtlich Anfang 2015 ins Parlament eingebracht. Reimann hob hervor, dass bei der Debatte zur Sterbehilfe die Parteipolitik keine Rolle spielt: "Unsere Initiative ist eine Einladung an alle, die Verbote für nicht zielführend halten und die eine Stärkung des Arzt-Patienten-Verhältnisses wollen.“ Die Gruppe habe bewusst zunächst auf einen fertigen Gesetzentwurf verzichtet, weil man noch die Diskussion mit den  Mitgliedern aller Fraktionen suche.

Am 13. November wird der Bundestag in einer sogenannten „Orientierungsdebatte“ über das Thema sprechen. Da es sich um eine Gewissensfrage handelt, sind Fraktions­zwänge aufgehoben. Entscheiden soll das Parlament dann ebenfalls fraktions­über­greifend im kommenden Jahr.

ER

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