Politik

Debatte zur Suizidbeihilfe geht weiter

  • Montag, 10. November 2014

Bonn – Vor der Bundestagsdebatte zum assistierten Suizid am kommenden Donnerstag wird die Diskussion über würdevolles Sterben konkreter. Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) will gemeinsam mit SPD-Politikern einen Gesetzentwurf vorlegen, nach dem ärztliche Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden soll. Dabei seien nicht alle Fragen „kasuistisch bis ins Letzte“ zu beantworten, räumte Hintze im Spiegel ein, etwa die nach der Definition, dass der Patient an einer organisch bedingten Krankheit leidet, die „irreversibel zum Tode“ führt. Er plädiere dennoch für mehr Rechtssicherheit sowie die Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen, sagte der Politiker.

Welche Brisanz die Diskussion hat, räumte Lauterbach in einem Streitgespräch mit Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) in der Bild am Sonntag ein. Unter das Kriterium „organisch bedingte Krankheit“ könnten auch Alzheimerpatienten fallen, sagte er. „Deshalb sollte hier ärztliche Sterbehilfe erlaubt sein, solange der Patient noch frei entscheiden kann.“

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, rief alle Christen in Deutschland dazu auf, ein breites Aktionsbündnis zur Förderung von Palliativ- und Hospizbegleitung zu schmieden. „Das ist eine Aufgabe für die Ökumene der Taten“, sagte Glück am Sonntag in Dresden. Dabei gehe es nicht nur um Strukturen und Angebote für Medizin, Pflege und Begleitung, sondern auch um grundsätzliche Fragen der Sterbekultur.

Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx. Von der Bundestagsdebatte wünsche er sich, „dass sich das Parlament hier nicht als Gesetzesmaschine, sondern als Marktplatz der öffentlichen Debatte versteht“, sagte der Münchner Erzbischof dem Magazin Focus. Marx warnte vor einer Aufweichung des Lebensrechts: „Es ist ein Kernthema, ob unsere Gesellschaft menschlich bleibt oder nicht.“

Der Deutsche Bundestag will bis Ende 2015 eine Regelung zur Suizidbeihilfe verabschieden. Am Donnerstag soll dazu eine „Orientierungsdebatte“ stattfinden. Dabei variieren die politischen Positionen zwischen einer weitgehenden Erlaubnis der Suizidbeihilfe für Ärzte bis hin zu einer restriktiven Haltung, die jede organisierte Form der Suizidbeihilfe verbieten will.

Unterdessen befürworten laut einer am Sonntag veröffentlichten Umfrage drei Viertel der Deutschen „ärztliche Sterbehilfe bei Patienten mit tödlichen Krankheiten“. In einer Emnid-Umfrage für das Magazin Focus lehnten dies nur 17 Prozent der Befragten ab. In der Umfrage wurde allerdings nicht zwischen aktiver Sterbehilfe und der im Bundestag diskutierten Suizidbeihilfe unterschieden.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Umfrage als „viel zu pauschal und undifferenziert“. Wenn schon Meinungsforscher so ungenau arbeiten würden, könne dies zu einer noch stärkeren Verunsicherung der Menschen beitragen, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Sonntag in Dortmund. Die ethische Diskussion im Bundestag und in der deutschen Bevölkerung könne nicht gelingen, „wenn der grundsätzliche Unterschied zwischen Töten und Begleiten nicht klar wird“.

kna

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