Reinhardt kritisiert Zeitplan für Suizidbeihilfeneuregelung

Berlin – Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt hat den Zeitplan des Bundestags für die Schlussabstimmung über eine Neuregelung der Suizidbeihilfe kritisiert. Es stelle sich die Frage, ob „eine abschließende Entscheidung in den letzten dichtgedrängten Sitzungswochen vor der Sommerpause wirklich klug ist“, sagte Reinhardt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland heute.
Gestern hatten die beiden bisher konkurrierenden Abgeordnetengruppen um Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgestellt. Nach derzeitigen Plänen soll die Schlussabstimmung über die nunmehr zwei verbleibenden Gesetzentwürfe am 7. Juli stattfinden.
Reinhardt forderte zudem eine Stärkung von vorbeugenden Programmen: „Suizidwünsche gehen weit überwiegend auf psychische Erkrankungen wie insbesondere Depressionen zurück“, erklärte er. Bei der Prävention stünden Unterstützung und Verständnis für Betroffene im Vordergrund. Auch die Palliativ- und Hospizversorgung müsse weiter ausgebaut werden.
Reinhardt mahnte, dass kein Arzt und keine Ärztin zur Suizidbeihilfe verpflichtet oder gedrängt werden dürfe. „Politik und Gesellschaft bleiben aufgerufen, für Bedingungen zu sorgen, die es Menschen durch Unterstützung und gute Versorgung ermöglichen, sich für das Leben zu entscheiden.“
Patientenschützer erwarten unterdessen, dass auch der fusionierte Antrag keine Mehrheit im Bundestag bekommen wird. Er lasse zu viele Fragen offen, kritisierte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Und weiter: „Ausgeschlossen werden muss in jedem Fall, dass organisierte Suizidangebote gegen Gebühr erfolgen. Denn wo Geld fließt, ist die Autonomie in Gefahr.“
Der fusionierte Antrag soll das „Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben“ sichern. Dazu sieht er ein Beratungskonzept mit Härtefallregelung vor und regelt die Abgabe tödlicher Medikamente. Der Entwurf hält fest, dass jeder das Recht zur Selbsttötung hat, sofern er die Entscheidung dazu frei und autonom getroffen hat, und diese eine gewisse Dauerhaftigkeit aufweist. Dabei muss die Person volljährig sein.
Damit liegen im Bundestag nun zwei Gesetzentwürfe vor. Eine Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) will die Suizidbeihilfe über das Strafrecht regeln und sieht ein grundsätzliches Verbot der geschäftsmäßigen, also organisierten Suizidbeihilfe vor.
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