Elektronische Arztkommunikation der KBV kurz vor dem Start

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat heute mit kv.dox ihren eigenen Dienst für den Kommunikationsstard „Kommunikation im Medizinwesen (KIM)“ vorgestellt. KIM (ehemals KOM-LE) ist ab Anfang Juli 2020 das einzige zulässige Verfahren, um die Übermittlung von E-Arztbriefen vergütet zu bekommen.
Die KBV bietet bislang mit KV Connect ebenfalls einen sicheren Kommunikationsdienst an, den zurzeit rund 14.000 Arztpraxen nutzen. Dieser kann in einer Übergangsphase noch sechs Monate von den Vertragsärzten genutzt werden, erklärte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel heute in Berlin.
Allerdings könne man in dieser Phase nur von KV Connect zu KV Connect und von KIM zu KIM Daten austauschen, erläuterte Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KV digital, die kv.dox entwickelt hat. Nach den sechs Monaten ende dann die Vergütung für die Versendung von E-Arztbriefen per KV Connect, so Fuhrmann.
Der notwendige Umstieg von auf KIM müsse reibungslos laufen, forderte Kriedel. Entscheidend sei vor allem, dass die Installation von KIM für den Vertragsarzt beziehungsweise den Vertragspsychotherapeuten möglichst einfach sei.
Das Versenden eines E-Arztbriefes müsse genauso leicht sein wie das Verschicken einer E-Mail. Zudem dürfe der Aufwand für die Praxissoftwarehersteller nicht zu groß sei. Denn diese würden gern die Kosten an die Ärzte weitergeben, mahnte Kriedel.
Grundsätzlich sind mit der Finanzierungsvereinbarung, die die KBV mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen hat, die Kosten abgedeckt. Für die Einrichtung des Dienstes zahlen die Krankenkassen einmalig 100 Euro je Praxis. Der laufende Betrieb wird mit 23,40 Euro je Praxis und Quartal finanziert.
Damit die Ärzte kv.dox nutzen können, müssen sie ein Update ihres Konnektors erhalten und einen elektronischen Heilberufeausweis (eHbA) besitzen, mit dem sie die versendeten Daten elektronisch signieren müssen, erläuterte das KBV-Vorstandsmitglied.
Elektronischen Heilberufeausweis bestellen
Wichtig sei hier vor allem, dass Stapelsignaturen möglich seien, um den Praxisablauf effizient zu gestalten. Kriedel appellierte an die Vertragsärzte, den eHbA Ausweis möglichst schnell zu bestellen.
Einen genauen Startzeitpunkt für den KBV-eigenen KIM-Dienst nannte Kriedel nicht. Er sei aber zuversichtlich, dass dies im Sommer sei. Die Gematik müsse noch die notwendige Zulassung erteilen, dann könnten die Feldtests beginnen.
Fuhrmann zufolge würde im dritten Quartal das Rollout für kv.dox beginnen und riet deshalb dazu, spätestens im vierten Quartal einen Anbieter für die Installation eines KIM-Dienstes zu beauftragen. Denn ab 2021 sei es zum Beispiel verpflichtend, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) elektronisch zu versenden und das ginge nur per KIM.
Sanktionen seien zunächst für diejenigen, die KIM nicht nutzen, nicht vorgesehen sagte Kriedel. Er sei aber überzeugt, dass die Ärzte schnell den Nutzen von kv.dox erkennen würden. Es sei ein einfacher Weg, um Daten schnell und sicher auszutauschen. Ob es eine mobile Version geben wird, so wie es die KBV mit der KV Connect mobile anbietet, konnte Fuhrmann nicht sagen, da sei die Gematik am Zug, die KIM entwickelt habe.
Grundsätzlich können Ärzte zwischen mehreren Anbietern von KIM-Diensten wählen, die untereinander interoperabel sind. Kv.dox wird über ein sogenanntes Clientmodul über eine Schnittstelle an das PVS-System angebunden. Die KV-Connect-Anwendungen würden jetzt sukzessive in KIM überführt, sagte Fuhrmann. Nach dem E-Arztbrief würden voraussichtlich die Tests für die E-AU im vierten Quartal beginnen.
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