Einheitlicher Kommunikationsdienst vor dem Start

Berlin – Ab Juli soll mit der Anwendung „KIM – Kommunikation im Medizinwesen“ ein einheitlicher Kommunikationsdienst für den sicheren E-Mailverkehr im deutschen Gesundheitswesen zur Verfügung stehen. Mit KIM sollen alle an der Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossenen Akteure unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards kommunizieren und vertrauliche Daten austauschen können.
Nähere Details dazu sowie einen Ausblick weitere Entwicklungen gaben Verantwortliche der gematik im Rahmen des Kongresses zur digitalen Gesundheitsversorgung „DMEA Sparks“. Laut Experte Thomas Jenzen sei man „guter Dinge“, dass bis zum vorgesehenen Start Anfang Juli mindestens ein Anbieter verfügbar sein wird – die entsprechende positive Zulassungsprüfung der gematik sei noch in diesem Monat zu erwarten.
Ein Start der Ende-zu-Ende-verschlüsselten KIM-Anwendung im Juli sei auch weiterhin die Erwartung der Politik. Die KIM-Fachdienste weiterer Anbieter befänden sich bereits im Prüfverfahren, müssten dann aber noch Feldtests durchlaufen, erläuterte Jenzen.
Zum Hintergrund: Spätestens ab 1. Januar 2021 benötigen alle Praxen Zugang zu einem KIM-Dienst, da sie ab dann gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patienten elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln.
Bereits ab dem 1. Juli ist für den elektronischen Versand von Arztbriefen (eArztbrief) eine zusätzliche und nicht gedeckelte finanzielle Förderung in Höhe von knapp 11 Cent pro Brief vorgesehen. Bislang konnten schon, weiterhin geltende, Pauschalen für Versand und Empfang elektronischer Briefe abgerechnet werden – allerdings mit einem gemeinsamen Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt.
Praxen können übergangsweise noch alternative Kommunikationsdienste wie KV-Connect zum Versand von eArztbriefen nutzen – die Übergangszeit endet allerdings sechs Monate, nachdem der erste KIM-Dienst verfügbar ist.
Im Rahmen eines Expertentalks der DMEA wurde auch ein Ausblick auf die elektronische Patientenakte (ePA) gegeben, auf welche alle gesetzlich Versicherten ab dem 1. Januar 2021 Anspruch haben.
Charly Bunar von der Gematik betonte, die ePA sei – da eine „Akte für Patienten“ – als „Sekundärquelle“ für die Leistungserbringer zu sehen. In dieser Funktion könne sie die Rolle der Patienten stärken und zugleich eine bessere Personalisierung der Behandlung durch Ärzte und Therapeuten ermöglichen.
Man sei sich bei der Gematik, welche die Spezifikationen und Standards für die ePA festlegt, der Arbeitslast im ärztlichen Alltag bewusst. Deshalb lege man besonderen Wert auf eine möglichst hohe Funktionalität.
Die Datenverwaltung, also die Suche, das Anzeigen sowie das Einstellen von Daten, werde über die gewohnten Praxisverwaltungssysteme (PVS) bzw. Krankenhausinformationssysteme (KIS) laufen. Generell, so Bunar, stehe die gematik zum Diskurs mit der Ärzteschaft bereit, um „das Beste aus der ePA herauszuholen“.
Die gesamte digitale Transformation des Gesundheitswesens mit Hilfe der TI und der ePA als zentrale Bausteine könne nur, betonte gematik-Experte Andreas Weschke, im gemeinschaftlichen Engagement und Zusammenspiel aller Akteure zum Erfolg werden.
So biete die Gematik den Softwareherstellern zum Prozess der Implementierung der nötigen ePA-Module umfassende Koordinations- und Informationsangebote. Zudem intensiviere man die Bemühungen, TI-Störungen zu vermeiden beziehungsweise schnell zu beheben.
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