Ab 2018 gilt erweiterte Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf

Berlin – Die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf wird erweitert. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Demnach können Ärzte ab Januar Patienten mit zystischer Fibrose (Mukoviszidose) eine Ernährungstherapie verordnen. Diese Diagnosen werden mit den ICD-10-Codes unter „E84“ verschlüsselt. Für die Praxis bedeutet dies, dass die Kosten für diese Verordnungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Verordnungsvolumen des Vertragsarztes herausgerechnet werden.
Bereits im März hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die lebenslange Ernährungstherapie ab 2018 als neues Heilmittel einzuführen. Im September legte er zudem fest, dass die entsprechende Verordnung als langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt wird. Denn bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und zystischer Fibrose (Mukoviszidose) kann eine lebenslange Ernährungstherapie unerlässlich sein.
Darüber hinaus können Ärzte Ernährungstherapie auch bei Diagnosen verordnen, die als „Seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen“ gelten. Da eine abschließende Aufzählung aller darunter fallenden Erkrankungen per ICD-10-Code nicht möglich gewesen wäre, wurde darauf verzichtet. Voraussetzung für die Verordnung ist allerdings, dass die Therapie alternativlos ist, weil sonst Tod oder Behinderung drohen.
Die KBV hat eine zusammenfassende Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf und zum besonderen Verordnungsbedarf für Heilmittel bereitgestellt. Sie enthält alle aktuellen Änderungen.
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