Politik

Spezialisierte Vertragsärzte können künftig Ernährungstherapie verordnen

  • Dienstag, 21. März 2017

Berlin – Spezialisierte Vertragsärzte können Patienten mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose künftig eine Ernährungstherapie verordnen. Die Patienten erhalten diese dann zulasten der gesetzlichen Kranken­versicherung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt beschlossen. 

Im Januar 2015 hatte der Bundesausschuss zunächst entschieden, die Leistung nicht in die Heilmittel-Richtlinie aufzunehmen. Dies hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Aufsichtsbehörde beanstandet und den G-BA damit veranlasst, die Entschei­dung zu revidieren.

„Mukoviszidose und bestimmte Stoffwechselerkrankungen machen in der Regel eine lebenslange Begleitung mit Ernährungstherapie erforderlich. Betroffenen Patienten steht diese künftig als medizinische Maßnahme zur Verfügung, die allerdings nur von beson­ders qualifizierten Ärzten mit umfangreichen Erfahrungen bei der Behandlung dieser Patienten verordnet werden darf“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Bislang erfolgt die Therapie vor allem in spezialisierten Zentren, mit der Neurege­lung stünde sie auch wohnortnah zur Verfügung. Hecken kündigte an, diese Neurege­lung nach drei Jahren zu evaluieren.

Von der neuen Regelung profitieren Patienten, die an einer seltenen angeborenen Stoff­wechselerkrankung wie Phenylketonurie, Harnstoffzyklusdefekte, Formen der Glykoge­nose oder an einer Mukoviszidose leiden. Dabei muss die Ernährungstherapie als alter­nativlose medizinische Maßnahme gelten, ohne die Tod oder schwere Behinderung drohen. In Deutschland betrifft dies nach Schätzungen des G-BA insgesamt etwa 23.000 Patienten.

„Die Ernährungstherapie ist Teil des ärztlichen Behandlungsplans und umfasst insbe­son­dere die Beratung zur Auswahl und Zubereitung natürlicher Nahrungsmittel“, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). In Absprache mit dem Ver­trags­arzt soll der Ernährungstherapeut künftig krankheitsspezifische Diäten und Ernährungspläne erstellen. Ziele sind eine verbesserte Lebenserwartung, eine alters­gemäße körperliche und geistige Entwicklung und die Verhütung von Krankheitsfolgen beziehungsweise die Vermeidung von Komplikationen.

Die Verordnung erfolgt durch einen Vertragsarzt, der auf die Behandlung von seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen spezialisiert ist. Der G-BA listet dazu keine konkreten Fachgruppen auf.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat jetzt zwei Monate Zeit, den Beschluss des G-BA zu prüfen. Erhebt das Ministerium keinen Einspruch, können die Änderungen Anfang 2018 in Kraft treten.

hil

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