Politik

Abgeordnete fordern Monitoring der nicht-invasiven Pränataltests

  • Donnerstag, 29. Januar 2026
/Andrey Popov, stock.adobe.com
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Berlin – Abgeordnete mehrerer Fraktionen im Bundestag drängen auf eine systematische Beobachtung der Folgen der Kassenzulassung der nicht-invasiven Pränataltests (NIPT). Ziel sei es, belastbare Daten zu Blutproben bei Schwangeren zu gewinnen, die das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 beim ungeborenen Kind bestimmen.

In einem gestern ins Parlament eingebrachten Antrag sprechen sich 108 Angeordnete von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linke für ein Monitoring der Tests sowie ein durch Fachleute besetztes interdisziplinäres Gremium aus, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung der NIPT untersuchen soll.

Erste Ergebnisse des Monitorings sollen dem Bundestag spätestens bis 30. Juni 2027 vorliegen, um diese noch in dieser Legislaturperiode auszuwerten.

Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind NIPT seit Juli 2022 für Schwangere eine Kassenleistung, wenn diese gemeinsam mit ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen zur Überzeugung gelangen, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist.

Hintergrund des Antrags ist nun die Befürchtung der Abgeordneten, dass NIPT inzwischen zunehmend unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werden, unter anderem aus Gründen der rechtlichen Absicherung von Ärztinnen und Ärzten. Dadurch drohe der Test faktisch zu einer Reihenuntersuchung zu werden, insbesondere mit Blick auf Trisomie 21.

Diese Sorge sehen die Antragsteller durch Daten der Barmer bestätigt: Demnach nahmen 2024 durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren einen NIPT in Anspruch, im Jahr zuvor waren es 32 Prozent gewesen.

Der Test werde vor allem von älteren Frauen genutzt und habe sich damit faktisch zu einem Screening entwickelt, warnten die Parlamentarier. Entgegen ursprünglichen Erwartungen sei zudem die Zahl invasiver pränataler Untersuchungen nicht gesunken, sondern gestiegen. Die Rate falsch-positiver Befunde liege im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch angenommen.

Zugleich weisen die Abgeordneten darauf hin, dass sich Schwangere nach einem unauffälligen NIPT-Ergebnis häufiger darauf verlassen, ein gesundes Kind zu erwarten, und in der Folge auf das Ersttrimesterscreening verzichten. Dabei könnten bei diesem Screening weitere Auffälligkeiten erkannt werden, die der NIPT nicht erfasst, hieß es.

Die parteiübergreifende Arbeitsgruppe konstituierte sich bereits im Sommer 2025 und knüpfte damit an eine Initiative aus der vergangenen Legislaturperiode an. Bereits 2024 war ein Antrag mit dem Titel „Kassenzulassung des nicht invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ in den Bundestag eingebracht worden.

Er wurde damals von 122 Abgeordneten unterzeichnet, jedoch wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht weiter beraten. Auch damals wurde darauf hingewiesen, dass die Tests offenbar häufiger eingesetzt würden, als es die Mutterschafts-Richtlinie des G-BA für begründete Einzelfälle vorsieht.

Die Arbeitsgruppe betonte, dass die mit der pränatalen Diagnostik verbundenen ethischen Fragen nicht allein einem Gremium wie dem G-BA überlassen werden dürften. Die Debatte müsse im Bundestag geführt werden, da nur dort eine verantwortungsvolle gesetzgeberische Auseinandersetzung mit den komplexen Fragen möglich sei.

Ziel sei es, durch gesetzliche Regelungen sicherzustellen, dass pränatale Screenings nicht zum Standard der Schwangerenvorsorge werden, sondern eine Ausnahme bleiben, und die Zulassungsverfahren verbindlich zu regulieren. 

ER

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