Vermischtes

Abrechnungsbetrug: Bewährungsstrafe für Herzspezialist

  • Montag, 30. Mai 2016

Hamburg – Der Hamburger Herzspezialist Karl-Heinz Kuck ist per Strafbe­fehl zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Verbunden damit sei die Auflage, einen Geldbetrag von 100.000 Euro zahlen zu müssen, sagte ein Gerichtssprecher am Samstag. Weitere Angaben dazu könne er nicht machen. Das Hamburger Abendblatt hatte zuvor darüber berichtet.

Der 64 Jahre alte Mediziner, der schon prominente Patienten wie Helmut Schmidt und David Bowie behandelte, sei wegen Abrechnungsbetrugs verurteilt worden. „Der Chefarzt der Asklepios-Klinik St. Georg hat nach Auffassung des Gerichtes Leistungen als persönliche abgerechnet, die er nicht selbst erbracht hat“, schrieb die Zeitung.

Kuck erklärte in einer persönlichen Stellungnahme, dass er den Strafbefehl akzeptiert habe. Außerdem habe er die Voraussetzungen geschaffen, damit sich ein solcher Fehler nicht wiederhole. Sein Fehler sei es gewesen, dass diese speziellen von der Kassen­ärztlichen Vereinigung beanstandeten Behandlungen ausschließlich von ihm persönlich hätten durchgeführt werden müssen. „Ich hätte mich hier nicht vertreten lassen dürfen, das war mir nicht bewusst“, so Kuck.

Er betonte, es sei kein Patient geschädigt worden. Auch hätten alle die gewünschten Behandlungen vollständig und tadellos erhalten. Kein Patient habe Kritik an der Leistung gehabt. Lediglich bei der Abrechnung sei ein Fehler unterlaufen, für den er „persönlich die Verantwortung“ übernehme. Er habe alle Beträge zurückgezahlt, „so dass die Behandlungen der Patienten nun schlussendlich unent­geltlich waren“.

dpa

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