Ärzteschaft

Ärztliche Kontroverse um Causa Kuck

  • Donnerstag, 24. Januar 2019
Karl-Heinz Kuck /dpa
Karl-Heinz Kuck /dpa

Berlin – Die Rückgabe der Approbation an den renommierten Hamburger Herz­spezialisten Karl-Heinz Kuck (66) durch das Verwaltungsgericht der Hansestadt (Az.: 17 K 4618/18) hat eine Kontroverse ausgelöst. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) zeigte sich heute empört. Die Ärztekammer Hamburg sieht ein grundsätzliches Problem.

Kuck war im April 2016 wegen Abrechnungsbetrugs in 15 Fällen per Strafbefehl zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung und 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Gesundheitsbehörde hatte ihm daraufhin die Approbation entzogen. Die Ärztekammer hatte zwar ein berufsrechtliches Verfahren gegen Kuck eingeleitet, von einer Sanktionierung aber abgesehen.

Das Verwaltungsgericht hatte gestern entschieden, dass Kuck sich zwar eines nicht unerheblichen Fehlverhaltens schuldig gemacht hat. Das Verhalten sei – so das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung – aber weder von Gewinnstreben noch ärztlicher Gewissenlosigkeit geprägt gewesen. Die fehlerhaften Abrechnungen hätten zudem Routineaufgaben betroffen, die schon im Ausgangspunkt von der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg nicht dem Kläger als Chefarzt zur persönlichen Erledigung hätten übertragen werden sollen.

KV zeigt sich fassungslos

Die KVH reagierte heute „mit Fassungslosigkeit“ auf den Richterspruch, der noch nicht rechtskräftig ist. „Jeder Vertragsarzt muss bei kleinsten Fehlern mit Sanktionen rechnen, selbst wenn es sich um bloße Formalien handelt – nur für Chefärzte soll das nicht gelten?“, fragte Walter Plassmann, Vorsitzender der KVH. Er betonte, die Ermächtigung sei eine Ausnahme im System, denn sie erlaube es Krankenhausärzten, ohne eine Zulassung Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen.

In dem Antrag, den Krankhausärzte stellten, wenn sie ermächtigt werden wollten, legten sie den Umfang ihrer Ermächtigung selbst fest. Sie müssten dann alle Regeln einhalten wie ein niedergelassener Arzt – und zum Beispiel bei jeder Abrechnung per Unterschrift versichern, dass sie alle Leistungen persönlich erbracht haben. Dies sei eine gesetzliche Vorgabe und keine Schikane der KV, heißt es von der Körperschaft. Wenn ein Krankenhausarzt erkenne, dass er die von ihm selbst beantragten Leistungen nicht erbringen könne, müsse er seine Ermächtigung entsprechend reduzieren.

„Es ist unfassbar, dass uns jetzt ein Richter sagt, wir sollen es dabei mal nicht so genau nehmen“, erklärte Plassmann. „Im Fall Kuck wird mit zweierlei Maß gemessen – das ist unerträglich und ein Affront gegenüber allen Ärzten, die peinlich darauf achten, der Unmenge an gesetzlichen Vorschriften Herr zu werden.“

Von der Ärztekammer Hamburg hieß es heute, Abrechnungsbetrug sei kein Kavaliersdelikt. Die Causa Kuck zeige vor allem aber etwas ganz anderes: Nämlich das Symptom einer grundlegenden Erkrankung des Systems. „Wir haben im Grenzbereich der stationären und ambulanten Versorgung strukturelle Defizite, für die nicht ein Arzt allein verantwortlich zu machen ist“, erklärte Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg.

Verantwortung nicht allein beim Arzt

Es könne nicht angehen, dass Träger – ob Kliniken oder andere – zum Teil Ärzte unter Druck setzten, Geschäftsführer oder Klinikleitungen Strukturen und Leistungsspektren vorgäben, aber am Ende der Arzt die Rechnung bezahle. Emami betonte, die Regeln in den Häusern würden nicht von Ärzten gemacht. Wer sich nicht an die Regeln halte, müsse damit rechnen, seinen Job zu verlieren.

Emami forderte die Politik zum Handeln auf. „Das System gehört grundlegend auf den Prüfstand, vor allem vor dem Hintergrund, dass immer mehr private Träger und Investoren Einrichtungen übernehmen, die nicht immer das Patientenwohl in den Vordergrund stellen“, sagte er.

may

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