Ärzteschaft

Verwaltungsgericht Hamburg gibt Herzspezialist Kuck Approbation zurück

  • Mittwoch, 23. Januar 2019
Karl Heinz Kuck /dpa
Karl Heinz Kuck /dpa

Hamburg – Der renommierte Hamburger Herzspezialist Karl-Heinz Kuck (66) darf weiter als Arzt praktizieren. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt gab heute einer Klage des vorbestraften Medizinprofessors (Az.: 17 K 4618/18) gegen die Gesundheitsbehörde statt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts begründet das Kuck zur Last gelegte und vom Strafgericht geahndete Verhalten nicht seine Berufsunwürdigkeit, was Voraussetzung des Widerrufs gewesen wäre. Daher bestehe im Ergebnis kein Grund, an der ärztlichen Integrität des Klägers zu zweifeln.

Zwar hat sich Kuck nach Auffassung der Richter eines nicht unerheblichen Fehlverhaltens schuldig gemacht. Das Verhalten sei – so das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung – aber weder von Gewinnstreben noch ärztlicher Gewissenlosigkeit geprägt gewesen. Die fehlerhaften Abrechnungen hätten zudem Routineaufgaben betroffen, die schon im Ausgangspunkt von der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg nicht dem Kläger als Chefarzt zur persönlichen Erledigung hätten übertragen werden sollen.

Der Gesundheitssenat in Hamburg zeigte sich überrascht. „Das Gericht hat durch sein Urteil das System der persönlichen Ermächtigung von Krankhausärzten zur ambulanten Versorgung und die damit verbundenen Vorgaben zur ausschließlich persönlichen Behandlung durch den ermächtigten Arzt, wie sie von der Selbstverwaltung aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Krankenassen festgelegt wurden, infrage gestellt“, hieß es von der Gesundheitsbehörde. Daraus folgere das Gericht, dass ein Verstoß gegen diese Regelung keine negativen Folgen für die Approbation des Arztes haben könne.

„Da hier rechtliches Neuland betreten wird, ist die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abzuwarten, um sorgfältig zu prüfen, ob das Urteil eine Präzedenzwirkung haben kann und deshalb gegebenenfalls weitere Schritte eingeleitet werden müssen“, erklärte die Gesundheitsbehörde weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einlegt werden.

Wegen Abrechnungsbetrugs in 15 Fällen war Kuck am 12. April 2016 per Strafbefehl zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung und 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Gesundheitsbehörde hatte ihm daraufhin die Approbation entzogen. Er habe sich zur Ausübung des Arztberufs als unwürdig erwiesen, hieß es.

Gegen die Entscheidung vom Februar 2018 hatte Kuck zunächst Widerspruch eingelegt und dann Klage eingereicht. Die Ärztekammer Hamburg hatte zwar ein berufsrechtliches Verfahren gegen Kuck eingeleitet, von einer Sanktionierung aber abgesehen.

dpa/may

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