Abrechnungsbetrug: KV Sachsen wehrt sich gegen Generalverdacht

Dresden – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen hat im Zusammenhang mit Betrugsvorwürfen einen Generalverdacht gegen alle Vertragsärzte und Psychotherapeuten nachdrücklich zurückgewiesen. Hintergrund ist die strafrechtliche Verfolgung von sächsischen Ärzten wegen Abrechnungsbetrugs – von Anzeigen, über Durchsuchungen, bis hin zu einer Festnahme.
„Hier muss in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass es sich bei den Ärzten, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt, um absolute Ausnahmefälle handelt“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzender Klaus Heckemann. Derartige „Schwarze Schafe“ repräsentierten keinesfalls die sächsische Ärzteschaft.
Immerhin seien in Sachsen rund 8.500 Vertragsärzte und psychologische Psychotherapeuten tätig, die fast alle beanstandungsfrei abrechnen. „Bei lediglich rund zwei Prozent der Ärzte kommt es zu Honorarrückforderungen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung, deren Durchführung gesetzlicher Auftrag der KV Sachsen ist. Nur bei einem äußerst geringen Bruchteil besteht strafrechtliche Relevanz“, so Heckemann.
Ihm zufolge resultieren Falschabrechnungen fast nie aus vorsätzlichem Handeln. Gebe es allerdings Hinweise, dass vorsätzlich und systematisch die Vorgaben der Gebührenordnung nicht eingehalten wurden, sei Strafanzeige zu erstatten.
Heckemann überraschten die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und Polizei in den aktuellen Fällen aber keineswegs, weil das Abrechnungsverhalten der durchsuchten Einrichtungen bereits im Rahmen der Abrechnungsprüfung auffällig gewesen sei. Daraus resultierten laut KV Honorarrückforderungen im hohen sechsstelligen Bereich.
Die KV hat zudem in diesen Fällen bereits disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet. „Das Agieren der Strafverfolgungsbehörden knüpft an die KV-internen Aktivitäten an, indem nunmehr der mutmaßliche strafrechtliche Gehalt der Implausibilitäten Gegenstand der Ermittlungen ist“, betonte Heckemann.
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