Ärzteschaft

Abrechnungsbetrug: KV Sachsen wehrt sich gegen Generalverdacht

  • Freitag, 29. November 2019
/picture alliance, Sven Simon
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Dresden – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen hat im Zusammenhang mit Be­trugsvorwürfen einen Generalverdacht gegen alle Vertragsärzte und Psychothera­peuten nachdrücklich zurückgewiesen. Hintergrund ist die strafrechtliche Verfolgung von säch­sischen Ärzten wegen Abrechnungsbetrugs – von Anzeigen, über Durchsuchungen, bis hin zu einer Festnahme.

„Hier muss in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass es sich bei den Ärzten, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt, um absolute Ausnahmefälle handelt“, sagte der KV-Vor­stands­­vorsitzender Klaus Heckemann. Derartige „Schwarze Schafe“ repräsentierten keinesfalls die sächsische Ärzteschaft.

Immerhin seien in Sachsen rund 8.500 Vertragsärzte und psychologische Psychothera­peu­ten tätig, die fast alle beanstandungsfrei abrechnen. „Bei lediglich rund zwei Prozent der Ärzte kommt es zu Honorarrückforderungen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung, deren Durchführung gesetzlicher Auftrag der KV Sachsen ist. Nur bei einem äußerst ge­ringen Bruchteil besteht strafrechtliche Relevanz“, so Heckemann.

Ihm zufolge resultieren Falschabrechnungen fast nie aus vorsätzlichem Handeln. Gebe es allerdings Hinweise, dass vorsätzlich und systematisch die Vorgaben der Gebührenord­nung nicht eingehalten wurden, sei Strafanzeige zu erstatten.

Heckemann überraschten die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und Polizei in den ak­tuellen Fällen aber keineswegs, weil das Abrechnungsverhalten der durchsuchten Ein­richtungen bereits im Rahmen der Abrechnungsprüfung auffällig gewesen sei. Daraus resultierten laut KV Honorarrückforderungen im hohen sechsstelligen Bereich.

Die KV hat zudem in diesen Fällen bereits disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet. „Das Agieren der Strafverfolgungsbehörden knüpft an die KV-internen Aktivitäten an, indem nunmehr der mutmaßliche strafrechtliche Gehalt der Implausibilitäten Gegenstand der Ermittlungen ist“, betonte Heckemann.

hil/sb

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