Ärzteschaft

Abrechnungsprüfung zu Hausarztverträgen soll Praxen entlasten

  • Dienstag, 21. Juni 2022
/Valerie Potapova, stockadobecom
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Düsseldorf – Eine neue vorgelagerte Abrechnungsprüfung soll Hausarztpraxen in Nordrhein vor Krankenkas­sen­prüfverfahren und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand bewahren. Ein entsprechendes Verfahren haben der Hausärzteverband Nordrhein und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Landesteils vorgestellt.

„Diese Einigung ist ein Meilenstein in der hausärztlichen Abrechnung und schützt Praxen vor unnötiger Ar­beit“, teilten die beiden Partner mit.

Bei der Prüfung geht es um die Bereinigung der Abrechnung um Patien­ten, die im Rahmen von Hausarztver­trägen (hausarztzentrierte Versorgung, HzV) versorgt werden. Die in den HzV-Verträgen hinterlegten Leistun­gen dürfen nicht über die KV Nordrhein abgerechnet werden.

Künftig wird die bei der KV eingereichte Honorarabrechnung in einer Abrechnungsprüfung dahingehend über­prüft, ob im Rahmen der Honorarabrechnung Leistungen aus den HZV-Verträgen bei der KV Nordrhein für die entsprechenden Patienten eingereicht wurden.

Leistungen, die Bestandteil des HZV-Vertrages sind, werden seitens der KV von den übrigen Abrechnungs­da­ten getrennt und dem Hausärzteverband als Beratungsdatensatz weitergeleitet. Der Hausärzteverband infor­miert die betroffenen HZV-Ärzte über den Abrechnungsfehler.

Für diese besteht daraufhin die Möglichkeit der Abrechnung der Leistungen über das HZV-System. Zusätzlich erhalten die Ärzte die Abrechnungsunterlagen von der KV. In diesen sind die abgesetzten Leistungen aus den HZV-Verträgen ausgewiesen.

Die neue Prüfung soll ab dem dritten Quartal erfolgen. Laut KV und Hausarztverband begrüßen die nord­rheinischen Krankenkassenverbände die Regelung.

hil

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