Absenkung der psychotherapeutischen Honorare stößt auf massive Proteste

Berlin – Die beschlossene Kürzung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen hat zu massiven Protesten von Ärzteschaft und Psychotherapeuten geführt. Gestern gab es einen Aufruf für eine spontane Demonstration vor dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf Linkedin. Eine Petition hat innerhalb eines Tages mehr als 100.000 Unterstützer gefunden.
Die Petition „Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?“, hatte die psychologische Psychotherapeutin Johanna Alisa Jung gestern eingereicht. Sie richtet sich an das BMG, den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Es ist keine offizielle Eingabe an den Bundestag, da die Petition auf change.org eingereicht worden ist.
Gefordert wird, die Abwertung der psychotherapeutischen Gesprächsleistungen zurückzunehmen, eine politische Strategie zur nachhaltigen Stärkung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vorzulegen sowie eine Vergütungsstruktur einzuführen, die der gesellschaftlichen Bedeutung psychischer Gesundheit gerecht wird.
Jung warnt in ihrer Petition, dass psychische Erkrankungen bereits heute zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung gehören. Gerade deshalb sei eine starke ambulante Versorgung entscheidend. Umso unverständlicher sei die Entscheidung des Bewertungsausschusses, die Vergütung zu senken. Dies sende „ein widersprüchliches Signal“, schreibt Jung.
Während politisch gefordert werde, Krankheitszeiten zu reduzieren und die Erwerbsfähigkeit zu stärken, werde „gleichzeitig genau die Versorgung geschwächt“, die Menschen helfe, Krisen zu bewältigen und ins Arbeitsleben zurückzukehren.
Schon heute warteten viele Patientinnen und Patienten mehrere Monate auf einen Therapieplatz, Praxen arbeiteten seit Jahren an der Kapazitätsgrenze. Eine Abwertung der zentralen Behandlungsleistung verschärfe diese Lage weiter. „Wer fordert, dass Menschen länger gesund arbeiten sollen, darf die Behandlung psychischer Erkrankungen nicht schwächen“, so Jung. „Psychische Gesundheit ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Stabilität, Teilhabe, Wohlbefinden und Arbeitsfähigkeit.“
Absenkung um 4,5 Prozent
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte vorgestern beschlossen, dass die Honorare für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April dieses Jahres um 4,5 Prozent abgesenkt werden. Gleichzeitig sollen die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben werden. Die KBV hatte sich gegen die Absenkung ausgesprochen.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält es nach den bisher bekannten Daten für realistisch, dass der Beschluss zu einer Absenkung des durchschnittlichen Honorars der Psychotherapeuten in Höhe von 3,5 Prozent führen wird. Der GKV-Spitzenverband spricht von einer Absenkung in Summe von 2,3 Prozent für das laufende Jahr, weil die Strukturzuschläge rückwirkend zum 1. Januar angehoben werden.
Proteste gab es bereits gestern nicht nur von der KBV, sondern auch von Grünen und Linken im Bundestag sowie zahlreichen Psychotherapieverbänden und der Bundespsychotherapeutenkammer. Kritisch äußerten sich auch am Abend und heute noch zahlreiche Akteure.
Protest ebbt nicht ab
Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) warnte eindringlich vor der Absenkung. „Das Versorgungsnetz für Menschen in psychischen Krisen wird durch diese Entscheidung mutwillig beschädigt“, sagte Catrin Steiniger, Vorstandsvorsitzende der KVBB.
Es sei unverantwortlich, die Maschen dieses Netzes immer dünner zu knüpfen, während gleichzeitig immer mehr belastete Menschen darin Halt suchten. „Wer die ambulante Psychotherapie finanziell aushöhlt, nimmt in Kauf, dass das gesamte System der psychischen Gesundheit in der Fläche instabil wird. Diese Kürzung ist kein Sparbeitrag, sondern gefährdet direkt die Patientenversorgung – gerade auch in ländlichen Regionen.“
Die Vertreterversammlung der KVBB forderte heute in einer Resolution, die Honorarabsenkung zurückzunehmen. Darüber hinaus müssten Politik und Krankenkassen endlich anerkennen, dass die ambulante Versorgung das Rückgrat des Gesundheitssystems sei. Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg dürfe die wohnortnahe Versorgung nicht durch wirtschaftlichen Druck auf die Praxen gefährdet werden.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) reagierte mit Entrüstung auf die Entscheidung. „Eine pauschale Kürzung nach dem Rasenmäherprinzip ist ein fatales Signal für die Versorgung psychisch kranker Menschen“, erklärte die zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVB, Claudia Ritter-Rupp.
Gerade in einer Zeit, die von vielfältigen Krisen, internationalen Konflikten und gesellschaftlichen Belastungen geprägt sei, steige der Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung erheblich an. Viele Menschen fühlten sich verunsichert und stünden unter starkem psychischem Druck. Das führe auch dazu, dass psychische Erkrankungen bereits heute besonders lange Arbeitsunfähigkeitszeiten verursachten.
„Wer die Versorgung psychisch erkrankter Menschen verbessern will, darf nicht ausgerechnet dort den Rotstift ansetzen. Diese Kürzung ist Sparen am falschen Ende“, so Ritter-Rupp. Sie machte deutlich, dass diese Entscheidung nicht einfach hingenommen wird.
Gemeinsam mit den Verbänden der betroffenen Psychotherapeuten sollen nun weitere rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden. Auch werde das Bundesgesundheitsministerium als zuständige Rechtsaufsicht aufgefordert, die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zu beanstanden.
„Dass in einer Zeit, in der psychische Belastungen in der Bevölkerung seit Jahren ansteigen, die notwendige Versorgung derart geschwächt wird, ist ein gesundheitspolitischer Offenbarungseid“, sagte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO).
Durch die Entscheidung habe man nun die Situation, dass nicht nur die psychotherapeutische, sondern ebenso auch die nervenärztlich-psychiatrische Versorgung im Land massiv geschwächt würden. „Für die gesamte Vertragsärzteschaft ist diese Maßnahme zweifelsohne ein provokantes Signal.“
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsens (PKN) hält die Entscheidung für inakzeptabel. In Zeiten eines hohen und weiter steigenden Bedarfs nach psychotherapeutischer Versorgung sei es unverantwortlich, den Leistungserbringenden dafür das Entgelt zu kürzen, hieß es.
Die niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seien jahrelang Schlusslichter bei den Honoraren gewesen, betonte PKN-Präsidentin Kristina Schütz. „Jetzt genau hier und auf Grundlage fragwürdiger Berechnungsansätze zu kürzen, bedeutet die Abwertung einer zentralen Versorgungsleistung.“
Sie betonte, gerade im psychotherapeutischen Bereich könnten Leistungen kaum delegiert werden und seien mit einem hohen Zeitaufwand pro Leistung hinterlegt. Eine angemessene Honorierung sei umso entscheidender. Darüber hinaus sei der Kostendruck für die Praxen gestiegen.
Schütz wies auch darauf hin, dass es bereits heute Probleme gebe, Praxen im ländlichen Raum nachzubesetzen. Eine Honorarkürzung führe perspektivisch zu weiteren Versorgungsengpässen. „Das ist angesichts der steigenden Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung nicht hinnehmbar.“
„Die Leidtragenden der beschlossenen Honorarkürzungen sind psychisch erkrankte Menschen. Auf dem Rücken dieser besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppe zu sparen, ist kurzsichtig und nicht nachvollziehbar“, sagte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank. „Psychische Gesundheit darf nicht zu einem Sparposten im Gesundheitssystem werden.“
Die junge politische Vertretung Young Medi des Ärzteverbands Medi Baden-Württemberg warnt vor einer Gefährdung freiberuflicher Versorgungsstrukturen und der psychischen Versorgung der Bevölkerung.
„Das ist ein fatales Signal mit schweren Folgen für das gesamte Gesundheitswesen. Wir leben als Gesellschaft seit einigen Jahren in einer Art Dauerkrise“, kritisierte Claudia Bach, Sprecherin von Young Medi und Inhaberin von drei psychotherapeutischen Praxen im Rhein-Neckar-Kreis.
Der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung steige seit Jahren signifikant an. Viele Patienten warteten schon heute viele Monate auf einen Therapieplatz. „Diese Entscheidung gefährdet die psychotherapeutischen Praxen, aber vor allem auch die psychische Versorgung der Bevölkerung.“
Bach weist darauf hin, dass nicht alle Praxen von den Strukturzuschlägen profitieren, weil sie an bestimmte Leistungen gebunden sind. Zudem stellten Strukturzuschläge keine verlässliche Grundlage für die wirtschaftliche Planung dar.
Weniger Therapieangebote bedeuten längere Wartezeiten
Young Medi warnt davor, mit der Schwächung der Psychotherapie weitere Fachgruppen zu belasten. „Eine funktionierende ambulante Psychotherapie ist nicht nur ein Anliegen von uns Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, sondern eine zentrale Voraussetzung für eine stabile Versorgung im gesamten Gesundheitssystem“, so Bach.
„In der aktuellen Lage über Kürzungen im Bereich der Psychotherapie nachzudenken – und diese auch noch zu beschließen – macht mich als Hausarzt fassungslos“, sagte auch der Hausarzt Stefan Reschke, zweiter Sprecher von Young Medi. Für ihn hat die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses direkte Folgen für seine tägliche Praxis.
„Wir wissen seit Jahren, dass es zu wenige Therapieplätze gibt. Wir wissen, dass psychische Erkrankungen zunehmen. Wir wissen, dass unbehandelte Depressionen, Angststörungen und Traumafolgen zu Arbeitsausfall, Chronifizierung und körperlichen Folgeerkrankungen führen“, betonte er.
Für Reschke sind die Folgen klar. „Noch weniger Therapieangebote bedeuten längere Wartezeiten und mehr Selbstzahlerleistungen. Und: Mehr Medikamente und Verlagerung in teure digitale Anwendungen. All das führt am Ende zu höheren Gesundheitskosten und einer schlechteren Versorgung.“
Der Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) kündigte heute einen mehrstufigen Protest an. Alfred Luttermann, Vorstand des DGVT-Berufsverbands, bezeichnete die Kürzung als sozial ungerecht und Eingriff in die die Versorgung.
Der DGVT-Berufsverband plant, mit den anderen Psychotherapieverbänden eine konzertierte Aktion vorzubereiten. Konkret sind eine Bundestagspetition und eine Briefaktion an Bundestagsabgeordnete in Planung. Zudem will auch der DGVT-BV alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Das sind insbesondere die Honorarwidersprüche und -klagen.
Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen appelliert an den Gesetzgeber, seine Einflussmöglichkeiten sorgfältig zu prüfen und auch zu hinterfragen, ob die geplanten Sparmaßnahmen der Krankenkassen ausgerechnet im Bereich der Psychotherapie der richtige Schritt sind. Sobald der offizielle Beschluss und seine Begründung vorlägen, werde man diese eingehend bewerten und sich erneut dazu äußern, hieß es.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit:
6