Politik

Honorarkürzung für Psychotherapeuten beschlossen

  • Donnerstag, 12. März 2026
/VectorBum, stock.adobe.com
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Berlin – Die Honorare für psychotherapeutische Leistungen werden ab dem 1. April um 4,5 Prozent abgesenkt. Das hat gestern der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat gegen die Absenkung gestimmt. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben.

In der Summe bedeutet das für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine Absenkung der Honorare um circa 2,8 Prozent, wie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vorrechnet. Strukturzuschläge erhalten nach Einschätzung der Kammer die ganz überwiegende Zahl der Praxen, aber nur ein Teil der Psychotherapeuten erhält die Zuschläge demnach in „voller“ Höhe.

Die BPtK hält es nach den bisher bekannten Daten für realistisch, dass der Beschluss zu einer Absenkung des durchschnittlichen Honorars der Psychotherapeuten in Höhe von 3,5 Prozent führen wird. Der GKV-Spitzenverband spricht von einer Absenkung in Summe von 2,3 Prozent für das laufende Jahr, weil die Strukturzuschläge rückwirkend zum 1. Januar angehoben werden.

„Das ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes insgesamt ein angemessener Kompromiss“, schreibt der GKV-Spitzenverband. Dieser berücksichtige die Interessen der Psychotherapeuten einerseits und andererseits die der Menschen, die die Krankenkassenbeiträge bezahlen müssten.

Die Kassen verweisen darauf, dass eine Absenkung des Honorars um zehn Prozent angemessen gewesen wäre. Grund sei der gesetzlich vorgesehene Honorarvergleich mit Vergleichsgruppen aus der Ärzteschaft. Dieser habe gezeigt, dass die niedergelassenen Psychotherapeuten mit einer eigenen Praxis in den vergangenen Jahren überproportionale Honorarerhöhungen erhalten hätten.

Ursprünglich wollten die Krankenkassen die Honorare der Psychotherapeuten tatsächlich um zehn Prozent abwerten. Im offiziellen Beschluss des Bewertungsausschusses aus der Sitzung am 21. Januar war von einer „Überprüfung“ der Bewertungen die Rede. Informationen des Deutschen Ärzteblattes zufolge drängte der GKV-Spitzenverband auf die Absenkung der Honorare um zehn Prozent.

Nun hat der Erweiterte Bewertungsausschuss, dem der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem vorsitzt, offenbar mit 4,5 Prozent Honorarabsenkung die Mitte gewählt und im Gegenzug die Strukturzuschläge erhöht. Der Erweiterte Bewertungsausschuss mit drei unparteiischen Mitgliedern wird als Schiedsgremium angerufen, wenn sich Krankenkassen und Ärzteschaft im Bewertungsausschuss nicht verständigen können.

KBV-Chef Andreas Gassen zeigte sich heute enttäuscht. Dass die Krankenkassen aufgrund der aktuellen Finanzlage sparen müssten, stehe außer Frage, sagte er. „Es ist aber paradox, genau da sparen zu wollen, wo der Großteil der Versorgung für relativ wenig Geld stattfindet – eben in der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung.“

Er betonte, über die Jahre hinweg sei die Psychotherapie zu einer etablierten Versorgungssäule im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung geworden. „Dass nun bei den psychotherapeutischen Leistungen die Vergütung nach der Rasenmähermethode um fast fünf Prozent gekürzt werden soll, ist aus unserer Sicht ein Unding“, erklärte Gassen.

Aus seiner Sicht hat die Entscheidung die Interessen psychisch kranker Menschen außer Acht gelassen. „Das Nachsehen werden leider vor allem die Patientinnen und Patienten haben, deren Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen in den letzten Jahren stetig gestiegen ist“, betonte der Vorstandsvorsitzende der KBV.

Entsetzt zeigte sich auch das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW). „Diese Kürzung ist kein Kompromiss, sondern eine Zumutung“, erklärte Dieter Adler, 1. Vorsitzender des DPNW. Sie verschlechtere die Versorgungssituation weiter und sendet eine perfide Botschaft an hilfesuchende Menschen in psychischer Not – und an alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Juristische Schritte angekündigt

Adler stellte klar, dass eine Honorarkürzung von 4,5 Prozent gerade einmal für eine Einsparung an den Gesamtkosten von etwa 0,05 Prozent darstelle. Er sprach von einer gefährlichen Weichenstellung, da jeder gekürzte Euro später durch schwerwiegendere, chronische Erkrankungen und längere Ausfallzeiten teuer bezahlt werden müsse.

„Das ist kein Kompromiss, das ist eine Frechheit. Die Inflation macht auch vor unseren Praxen nicht halt – und man kann sie nicht einfach wegverhandeln“, betonte Adler. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten bildeten ohnehin das Schlusslicht in der Verdienstskala der Fachbehandler.

Das DPNW kündigte an, die Kürzung anzufechten. „Wir lassen nicht zu, dass die Versorgung psychisch erkrankter Menschen weiter ausgehöhlt wird. Die Kassen müssen endlich verstehen: Psychotherapie ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Gesellschaft“, so Adler.

Für völlig inakzeptabel hält die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) das Vorgehen, dass die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent abgesenkt werden soll. Selbst, wenn die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben werden sollen.

„Das ist Kürzungspolitik nach dem Rasenmäherprinzip“, so BPtK-Präsidentin Andrea Benecke. Die psychotherapeutischen Praxen litten heute schon unter steigenden Kosten und der anhaltenden Inflation. Niemand käme in Tarifverhandlungen auf die Idee, in dieser Lage die Gehälter zu kürzen.

„Doch ausgerechnet für die Fachgruppe der vertragsärztlichen Versorgung mit den mit Abstand niedrigsten Honoraren wird eine solche Absenkung beschlossen. Das ist skandalös“, sagte sie. Die Psychotherapeuten würden erneut auf dem Klageweg für eine angemessene Honorierung sorgen müssen.

Fatales Signal

Es sei „ein fatales Signal“ für die Versorgung psychisch erkrankter Patientinnen und Patienten, die trotz steigender Krankenkassenbeiträge schon jetzt auf eine angespannte Versorgungssituation ambulanter Psychotherapie treffen würden, kritisieren Enno Maaß und Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV). Man werde das in keiner Weise hinnehmen und dazu auffordern, sich gegen diese jahrzehntelange Benachteiligung zu wehren.

Kritik kommt auch aus der Politik. Es sei „unverständlich“, dass ausgerechnet Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zukünftig weniger für die Behandlung von GKV-Versicherten erhalten sollten, sagte Kirsten Kappert-Gonther, Berichterstatterin der Grünen im Bundestag für seelische Gesundheit und Obfrau im Gesundheitsausschuss. Psychische Erkrankungen und psychischer Hilfebedarf nähmen zu.

Aus ihrer Sicht muss psychotherapeutische Arbeit adäquat finanziert werden. „Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten und Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten entstehen, gefährdet das die psychotherapeutische Versorgung“, betonte Kappert-Gonther. Die psychotherapeutische Versorgung müsse gestärkt werden, eine Bedarfsplanung bezeichnete sie als „überfällig“.

„Eine solche Kürzung ist ein bisher beispielloser Vorgang, der die gesetzlich Versicherten ins Mark trifft“, sagte Evelyn Schötz, Sprecherin für psychische Gesundheit der Linken im Bundestag. Schon heute sei es sehr schwer, einen Therapieplatz auf Ticket der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu ergattern. Viele müssten dann die Behandlung aus eigener Tasche zahlen – oder blieben lange unbehandelt, weil die vorhandenen Kapazitäten von Privatpatienten beansprucht würden.

„Die neuen Vergütungsregeln verschlimmern die Situation noch. Die Zwei-Klassen-Medizin wird so weiter zementiert“, sagte sie. Dass der Rotstift gerade bei der Psychotherapie angesetzt werde, sei angesichts der Krise der mentalen Gesundheit im Land fatal. Die Folgekosten von Nichtbehandlungen und Chronifizierung seien schon jetzt immens – für die Betroffenen, die Sozialkassen und den Arbeitsmarkt. Einsparungen bei ambulanten Therapien heute führten außerdem zu viel teureren Krankenhausbehandlungen morgen.

may

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