Advanced Practice Nursing soll noch in diesem Jahr gesetzlich geregelt werden

Berlin – Ein Gesetz, das die Funktion und Befugnisse von Advanced Practice Nurses (APN) – also einer Pflegefachkraft mit erweiterten Erlaubnissen – regelt, soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Dies kündigte Heike Hoffer, Leiterin des Referats Fachkräftesicherung Inland im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), gestern bei einer Fachtagung in Berlin an.
Mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sei abgestimmt worden, dass das Gesetz im zweiten Halbjahr 2026 kommen solle, so Hoffer. Die Inhalte befänden sich in Vorbereitung und würden gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in Abstimmung mit einer Expertengruppe entwickelt.
Bereits jetzt gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich zur APN ausbilden zu lassen – eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung zu den Zuständigkeiten und Befugnissen fehlt jedoch und erschwert Absolventen oftmals den Berufseinstieg, wie bei der Fachtagung deutlich wurde.
Advanced Practice Nurses sollen nach dem neuen Gesetz unter anderem für die langfristige medizinische Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen zuständig sein, vor allem auch in ländlichen Regionen, erläuterte Referatsleiterin Hoffer. Sie sollen bei der Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung helfen und eine koordinierende Rolle zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen übernehmen. Für die Patienten nehmen sie eine Lotsenfunktion ein, teilte sie mit.
Mit Blick auf das Versorgungssystem sollen durch den Einsatz von APN unnötige Arztkontakte, Krankenhauseinweisungen und Folgebehandlungen vermieden werden. Ziel ist es Hoffer zufolge auch, die Versorgungsqualität zu erhöhen und personelle Ressourcen effizient einzusetzen.
Des Weiteren sollen APN mit ihrer Arbeit zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten bei allgemeinen und spezialisierten Aufgaben beitragen. Auch die Attraktivität des Pflegeberufs soll mit der neuen gesetzlichen Regelung erhöht werden, so die Referatsleiterin.
Daneben sollen im Gesetz auch das Studium, der Berufszugang und darauf aufbauende Befugnisse in der Versorgung geregelt werden. Den Plänen des BMG zufolge soll es sich um einen generalistisch geprägten Masterabschluss mit bundeseinheitlichen Mindestanforderungen handeln, der APN zur erweiterten Pflegepraxis mit heilkundlichen Kompetenzen befähigt.
Dazu zählen auch Aufgaben im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung, Kompetenzen, um auf bestimmte Versorgungsbedarfe zu reagieren sowie eine Erlaubnis zur kompetenzentsprechenden eigenverantwortlichen Heilkundeausübung.
Dazu könnten Hoffer zufolge auch die Erbringung und Abrechnung gegebenenfalls weitergehender, bisher ärztlicher Leistungen und weiterer Folgeverordnungsmöglichkeiten in der Regelversorgung zählen.
Es gebe ein klares Bekenntnis der Regierung zur Ausgestaltung und Regelung der Zuständigkeiten von APN, unterstrich Hoffer. Auch die Länder wünschten sich Klarheit, weshalb die Abstimmung über das Gesetz kein Problem werden dürfte, so die Referatsleiterin.
Mutmachende neue Konzepte
„Unser Gesundheitssystem steht an einem Wendepunkt“, sagte Vera Lux, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK). Die Herausforderungen durch aktuelle Entwicklungen wie den demografischen Wandel, Fachkräftemangel und Finanzierungsfragen seien auf der einen Seite groß. „Gleichzeitig sehen wir aber auch: Es gibt Ideen, es gibt Konzepte und Erfahrungen, die Mut machen.“
Um sich den aktuellen Entwicklungen anzupassen und auch weiterhin eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen, seien Strukturveränderungen auch in Deutschland dringend notwendig. Dafür lohne sich ein Blick in andere Länder wie Australien, England, Estland und Spanien, in denen das Konzept des Advanced Practice Nursing schon seit längerer Zeit etabliert sei und gut funktioniere.
Die Modelle ließen sich natürlich nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen, wohl aber klug adaptieren, so Lux. Dafür müsse man nun den Mut haben, mit alten Traditionen und überholten Strukturen zu brechen. Wichtig sei es, ein Zielbild zu haben und Rahmenbedingungen zu schaffen. Wenn das Konzept des Advanced Practice Nursing auch politisch gewollt sei, könne es Antworten auf die aktuellen Herausforderungen geben, so Lux.
„Meine tiefste Überzeugung ist: Es geht nur gemeinsam, in interprofessionellen Teams“, sagte Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH), in einer späteren Diskussionsrunde. Wichtig sei es, bei der Versorgung der Patienten als Ärzte, Pflege und Therapeuten zusammenzuarbeiten und aufeinander zuzugehen.
Das Advanced Practice Nursing könne einen wichtigen Schnittpunkt darstellen und die medizinische Versorgung mit den Lebenswelten und dem Sozialbereich verknüpfen, sagte der Kammerpräsident. Die wenigen, bereits ausgebildeten Community Health Nurses – also eine Art Gemeindeschwester –, die als Teil des APN verstanden werden, müssten ihre Kompetenzen möglichst bald vollständig beim Patienten anwenden können. Herrmann plädierte für weitere Studienplätze, um APN ausbilden zu können.
In anderen Ländern sei man mit neuen Modellen zur medizinischen Versorgung weiter als hier, betonte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek). Man müsse sich stärker mit der Vernetzung einzelner medizinischer Professionen untereinander beschäftigen. Die Versorgung könne von gut ausgebildetem Pflegepersonal profitieren.
Die Bereitschaft, sich in den Professionen verändern zu wollen, sei da, sagte Elsner. Die jüngere Generation in der Ärzteschaft würde neue Werte mitbringen und Veränderungen offen gegenüberstehen. Die Stärkung neuer Pflegeberufe könne dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern, so die Kassenverbandschefin.
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