Politik

Psychotherapie: Pflicht zum Konsiliarbericht soll vereinfacht werden

  • Montag, 6. Juli 2026
/Microgen, stock.adobe.com
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Berlin – Eine neue vereinfachende Regelung zum Konsiliarbericht in der psychotherapeutischen Versorgung sieht ein aktueller Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor. Dies soll nicht notwendigen bürokratischen Mehraufwand vermeiden helfen, so die Begründung.

Im Rahmen der Änderungen zu Paragraf 28 Sozialgesetzbuch V (SGB V) heißt es, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig keinen Konsiliarbericht mehr einholen müssen, wenn die psychotherapeutische Behandlung auf Überweisung einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes erfolgt.

Entbehrlich soll der Konsiliarbericht zudem sein, wenn im Anschluss an eine psychiatrische oder psychosomatische Krankenhausbehandlung eine Psychotherapie empfohlen wird und dies im Entlassbrief vermerkt ist.

Bisher muss der Konsiliarbericht vor Beginn einer Richtlinienpsychotherapie durch einen Vertragsarzt – meist Hausärzte oder Psychiater – eingeholt werden.

Er dient dazu, somatische Ursachen, Begleiterkrankungen oder Kontraindikationen ärztlich abzuklären, auch um sicherzustellen, dass psychische Beschwerden nicht auf eine unbehandelte körperliche Erkrankung zurückgehen.

Die Neuregelung soll der Begründung zufolge nicht nur Bürokratie reduzieren, sondern auch den Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung beschleunigen.

PB

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