Politik

Änderungsanträge zur Organspende eingebracht

  • Mittwoch, 18. Dezember 2019
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Berlin – Der Bundestag will sich im Januar des kommenden Jahres mit einer Novelle der Organspende befassen. Im Gesundheitsausschuss wurden heute noch Änderungsanträge zur Widerspruchslösung eingebracht, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen. Es geht unter anderem um Klarstellungen und Korrekturen beim geplanten Register und eine Werbekampagne für die Organspende.

Eine Gruppe von Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach strebt mit ihrem Entwurf eine sogenannte doppelte Widerspruchslösung an. Demnach gilt jeder Bürger als möglicher Organspender, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat.

Wenn zugleich auch den nächsten Ange­hörigen kein entgegenstehender Wille bekannt ist, gilt die Organentnahme als zulässig. Die Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Erklärung zur Organspende in ein Online-Register einzutragen.

Dieses sollte bislang beim Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Infor­mation (DIMDI) angesiedelt werden. Einem Änderungsantrag zufolge soll dies nun das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übernehmen.

Klarstellungen für Ärzte

Mit den Ände­rungen werde auch klargestellt, dass die Auskunft aus dem Register an den vom Kranken­haus benannten Arzt weitergegeben werden darf, der mit dem nächsten Angehörigen zu klären hat, ob ein Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeent­nahme entgegenstehender Wille bekannt ist, heißt es in der Begründung zum Antrag.

Eine Klarstellung haben die Abgeordneten um Spahn und Lauterbach in Bezug auf kon­kre­te Abläufe bei der Organspende in einem weiteren Antrag eingebracht. Geregelt wird darin, dass der Arzt, der im Falle eines fehlenden Registereintrags zu klären hat, ob eine Erklärung des möglichen Organ- oder Gewebespenders für eine Spende vorliegt, weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein darf.

Informationskampagne geplant

„Mit der Regelung werden Interessenkonflikte vermieden, die insbesondere dann entste­hen können, wenn der Entnahmearzt oder der transplantatierende Arzt diese Klärung her­beiführen“, heißt es in der Begründung. Die Regelung diene damit der Transparenz des Spendeverfahrens.

Ein dritter Antrag sieht eine umfassende Informationskampagne vor. Wenn es eine Ent­scheidung für die Widerspruchslösung im Bundestag gibt, soll dadurch die Bevölkerung in einer Übergangsphase über die geänderte Rechtslage angemessen informiert werden, heißt es. Mit einer „umfassenden, geeigneten und multimedialen Kampagne durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ solle sichergestellt werden, dass alle Bürger erreicht werden.

Neben der Gruppe, die eine Widerspruchslösung präferiert, gibt es eine zweite Gruppe von Abgeordneten um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock. Diese strebt mit ihrem Entwurf eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organ­spende an.

Auch dieser Vorstellung nach soll den Bürgern über ein Online-Register die Möglichkeit ge­geben werden, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, zu ändern und zu wider­ru­fen. Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende soll künftig auch in Aus­weisstellen möglich sein. Ferner ist vorgesehen, dass die Hausärzte ihre Patienten regel­mäßig zur Eintragung in das Register ermutigen sollen.

Die zwei Gesetzentwürfe werden jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt und sollen auch fraktionsoffen im Plenum abgestimmt werden. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Dem Vernehmen nach soll die Abstimmung in einer der beiden ersten Sitzungswochen im Januar stattfinden.

Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag eine Vertrauenslösung für die Organspende. Die Abgeordneten fordern unter anderem, mit der Koordinierung und Vermittlung der Organe eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution zu betreuen, um das aus ihrer Sicht verbreitete Misstrauen in das jetzige System abzubauen.

may/hib

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