Ärzte bei Asklepios erhalten 5,5 Prozent mehr Gehalt

Berlin – Nur wenige Tage nach der Einigung mit den Sana Kliniken hat sich der Marburger Bund (MB) auch mit den Asklepios Kliniken auf einen neuen Konzern-Tarifvertrag verständigt. Die Gehälter der Ärzte steigen laut MB rückwirkend zum 1. Januar 2018 um 2,4 Prozent, ab 1. Januar 2019 um weitere 2,1 Prozent und ab 1. Januar 2020 nochmals um 1,0 Prozent.
Ähnlich wie bei den Tarifverhandlungen mit den Sana Kliniken war auch bei Asklepios die Korrektur der unterdurchschnittlichen Bereitschaftsdienstbewertung ein wichtiges Thema. Wie der MB mitteilte, habe man sich nicht auf eine Veränderung der Bereitschaftsdienst-Stundenwerte einigen können. Dafür würde aber die Bereitschaftsdienstbewertung ab dem 1. März 2019 angepasst. In der Bereitschaftsdienststufe I (Arbeitsbelastung von 0 Prozent bis 25 Prozent) steigt die Bewertung um fünf Prozentpunkte auf 57,5 Prozent, in der Bereitschaftsdienststufe II (Arbeitsbelastung von 25 Prozent bis 40 Prozent) ebenfalls um fünf Prozentpunkte von 67,5 Prozent auf 72,5 Prozent sowie in der Bereitschaftsdienststufe III (Arbeitsbelastung von 40 Prozent bis 49 Prozent) auf 80 Prozent.
Besondere Schwierigkeiten bereitete die seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Tarifeinheitsgesetz notwendige Tarifsicherungsklausel, damit der Tarifvertrag des Marburger Bundes für seine Mitglieder auch wirklich dauerhaft zur Anwendung gelangt, hieß es vom MB. Die Tariflage in den einzelnen Kliniken der Asklepios-Gruppe sei in keinem Krankenhaus-Konzern so diversifiziert wie bei Asklepios. Dennoch sei es „nach zähem Ringen“ gelungen, eine Einigung zu erzielen, die „unabhängig vom Tarifeinheitsgesetz die Anwendung des Marburger Bund-Tarifvertrages sicherstellt“, teilte der MB mit.
Der Tarifvertrag gilt nicht für die Asklepios-Kliniken des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Hamburg. Dort gibt es einen eigenen Tarifvertrag, der vom Marburger Bund Landesverband Hamburg verhandelt wird. Die Tarifeinigung mit dem Asklepios-Konzern steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die jeweils zuständigen Gremien beider Seiten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: