Ärzte bekommen Portokosten für Krankschreibung nach Videosprechstunde erstattet

Berlin – Ärzte können ihre Patienten seit Anfang Oktober auch in einer Videosprechstunde krankschreiben. Für das Porto bei Postversand hat der Bewertungsausschuss nun zwei neue Kostenpauschalen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte, können Ärzte für den Versand der AU-Bescheinigung eine neue Kostenpauschale 40128 abrechnen sowie für den Versand der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) die Kostenpauschale 40129. Beide Kostenpauschalen sind mit 81 Cent bewertet. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Die neuen Kostenpauschalen seien eingeführt worden, weil die aktuelle Kostenpauschale 40110 im EBM für den Postversand von Dokumenten nicht den Versand von Dokumenten an Patienten einschließe, schreibt die KBV.
Die Sonderregelungen aufgrund der Coronapandemie zur Vergütung des postalischen Versands von Krankschreibungen nach einem Telefonat bleiben von der neuen Regelung unberührt. Dafür ist laut KBV weiterhin die mit 90 Cent bewertete Pseudo-GOP 88122 berechnungsfähig.
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