Ärztekammer kritisiert Pläne für Ausweitung der Videosprechstunde

München – Die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Videosprechstunde im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung zu ermöglichen, stoßen in Bayern auf Kritik.
Damit wären auch Fälle erfasst, in denen der Patient dem behandelnden Arzt nicht persönlich bekannt ist oder bei denen er in der Vergangenheit nicht bereits persönlich in der Sprechstunde vorstellig geworden sei, sagte Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK).
Ausgeschlossen blieb bislang eine Krankschreibung per Videosprechstunde bei Patienten, die in der betreffenden Arztpraxis bislang noch nie persönlich vorstellig geworden sind, sowie die Feststellung einer AU ausschließlich auf Basis etwa eines Onlinefragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonates.
„Die persönliche Anamnese ist und bleibt der Goldstandard“, betonte Quitterer. Kenne der Arzt den Patienten nicht, sei zu befürchten, dass sich Angebote am Markt etablierten, die sich gezielt auf die elektronische AU konzentrieren und damit werben würden. „Das lehne ich ab, da damit die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit beeinträchtigt werden“, so Quitterer.
Ärzte können ihnen bekannte Patienten künftig auch nach einer Videosprechstunde krankschreiben. Dafür hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli die AU-Richtlinie entsprechend geändert. Voraussetzungen: Der Patient ist in der Praxis bekannt und die Krankheit kann in einer Videosprechstunde untersucht werden.
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